Wer kann mir bitte helfen? 1.) Können befristet Beschäftigte Arbeitnehmer für den Betriebsrat kandidieren? 2.) haben zum 28.03.2006 gekündigte Mitarbeiter Wahlrecht, und dürfen diese für Betriebsrat kandidieren. Danke für die Hilfe!
Erstellt am 15.05.2006 um 20:38 Uhr von Fayence Zu 2.: Wenn das Datum stimmt und die MA Kündigungsschutzklage eingereicht haben, bleibt ihnen das passive Wahlrecht erhalten. Wählen dürfen sie allerdings nicht!!