Hallo Forum,

bei uns im Betrieb findet eine BR-Wahl statt, außerhalb der Wahlperiode, da es nicht mehr genug Ersatzmitglieder gibt. So hat der BR beschlossen die Wahlen vorzuziehen.

Kurz zu den Fakten: Es werden 7 BR Mitglieder gewählt, ein WV wurde eingesetzt, die Wahlordnung ausgehängt, (der WV wurde geschult) ein Wählerverzeichnis ausgehängt, Minderheiten bestimmt, etc…soweit alles gut

Erste Unstimmigkeit, letzte Abgabe der Wahlvorschlage am 07.Mai 2009 um 24.00Uhr und Bekanntgabe der Ergebnisse ebenfalls am 07.Mai 2009. Wie soll das gehen, es gibt doch noch verschiedene Fristen für bestimmte Fälle. Dazu später mehr.

Außerdem hing eine Wahlvorschlags-Liste am BR Brett auf der von den amtierenden BR Mitgliedern bereits einige mit ausgedruckt waren. Die Liste hatte folgendes Aussehen. Von den Vorgedruckten Personen hatte einige (s.u.) ihre Unterschrift geleistet, manche nicht.

Vor und Zuname: Abteilung Unterschrift

Im Laufe der Zeit wurden auf dieser Liste handschriftlich immer neue Namen hinzugefügt, also „Vorgeschlagen“ und manche der Kandidaten haben unterschrieben, einige nicht.
 Diese Liste ist mir ein Rätsel, da die Wahlvorschläge doch in den Briefkasten für Wahlvorschläge sollten und ja auch bestimmt gewisse Bedingungen erfüllen müssen. Stand so in der „Wahlordnung“
 Es kann doch nicht sein, dass jeder einfach auf der Liste „malen“ darf.
 Sollte es noch eine Listenwahl geben, wie wird dann die Reihenfolge auf dieser Liste bestimmt, bei der es ja Lücken gibt, da einige nicht unterschrieben haben.
 Würde dann der Listenplatz nach dem Prinzip bestimmt : wer zuerst kommt und sich einträgt bzw. vorgeschlagen wird ist vorn?

Nun Weiter im Ablauf, der Stichtag rückt näher und es ist kurz vor 24.00 Uhr. Plötzlich erscheint ein MA mit einem Umschlag. Aufregung bei den 5 anwesenden Br Mitgliedern, aus deren Reihen auch der WV besteht. Der MA wirft einen Umschlag in den Briefkasten, kurz darauf und noch vor Annahmeschluss ein BR Mitglied.

Der Mitarbeiter bittet den WV den Briefkasten zu öffnen, die verschlossenen Briefe auf den Tisch zu legen und mit den evtl. schon abgegebenen Briefen zusammen zu öffnen. Somit wäre man sicher, dass nichts mehr nachgereicht wird.

Dies lehnte der WV ab und ging mit einem Kollegen des WV in das BR Büro und kam nach 10 Minuten wieder heraus. Der WV bestand nur aus 2 Mitgliedern, das dritte Mitglied kam er dazu, als alles gesichtet war.

Ergebnis: Es wurde ein Dankesschreiben und eine Liste abgegeben.

Das Ergebnis wurde in der form bekannt gegeben, dass von den Drei Listen zwei „Listen“ unheilbar fehlerhaft sind und es dadurch doch zur Personenwahl kommt. Bekanntgabe erst 10 Mai (siehe oben) Das Dankschreiben als Liste zu bezeichnen *Kopf schüttelt*

Eine Schriftliche Begründung der unheilbaren Mängel liegt bis heute 12. Mai nicht vor. Weder öffentlich noch dem Listenführer.

 Jetzt wieder zurück zur ursprünglichen Liste, wer ist davon nun wählbar?
 Welche Bedingungen müssen die vorgeschlagenen Kandidaten erfüllen…nur dass sie unterschrieben haben und wählbar sind? Sind nicht auch die anderen Kandidaten wählbar, obwohl sie dies nicht durch Unterschrift bestätigt haben….manche Unterschriften waren eh kaum leserlich.
 Nun hat der WV bis eine Woche vor der Wahl Zeit, die Wahlliste zu erstellen. Was ist wenn sie sich als unrichtig herausstellt? Wählen und dann Einspruch erheben, oder schon im Vorfeld? Es schien ja einiges schief gelaufen zu sein.

Vielen Dank für Eure Antworten.