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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Vorsitz Rückkehr aus Elternzeit- Vorsitz vorerst ruhen lassen?

R
R060655
Mai 2021 bearbeitet

Hallo,

unser BRV kommt im nächsten Monat aus der Elternzeit zurück und ist aktuell unsicher, ob sie das Amt weiter ausüben möchte. Das Mandat hat sie während der Elternzeit ruhen lassen.

Es wäre doch so, dass sie ab dem ersten Tag zurück wieder ihr Amt als BRV aufnimmt, korrekt? Gibt es eine Möglichkeit, das Amt für eine Zeit "ruhen" zu lassen, bis sie sich wieder in die Arbeit gefunden hat? Nach meiner Auffassung, nein. Wenn sie das Amt abgeben möchte, müsste BRV neu gewählt werden - stellv. wird nicht automatisch BRV.

Ich bin neu im BR und möchte für eventuelle Diskussionen vorbereitet sein.

Danke

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Community-Antworten (4)

C
celestro

30.04.2021 um 19:15 Uhr

"Nach meiner Auffassung, nein. Wenn sie das Amt abgeben möchte, müsste BRV neu gewählt werden - stellv. wird nicht automatisch BRV."

Völlig richtig! Man wählt einen neuen BRV und wenn er wieder bereit ist, muss eine weitere Wahl wieder den gewünschten Zustand herstellen.

R
R060655

30.04.2021 um 19:18 Uhr

Danke, daa würde dann voraussetzen dass der neu gewählte BRV sein Amt abgeben möchte, oder?

Eine befristete Abgabe ist mir nicht bekannt

D
DummerHund

30.04.2021 um 21:19 Uhr

Es ist nicht entscheidend ob der neu gewählte das Amt wieder abgeben möchte. Das entscheidet das Gremium als Ganzes.

C
celestro

01.05.2021 um 02:55 Uhr

"daa würde dann voraussetzen dass der neu gewählte BRV sein Amt abgeben möchte, oder?"

Nein! Will das Gremium dem BRV Zeit geben, so wählt es ihn ab und irgendwann wieder neu und ihn in das Amt zurück. Oder auch nicht ...

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