Einigungsstelle zu Interessenausgleich und Sozialplan; IA gescheitert SP Verhandlungen ruhen - was passiert mit den MA die von den Maßnahmen betroffen sind (Standortzusammenlegungen)?
Hallo,
wir waren/sind mit dem AG in der Einigungsstelle (IA/SP) nun hat die Verhandlung über den IA für gescheitert erklärt und ich bekomme die Auskunft aus der Einigungsstelle das die Verhandlungen über den SP vorerst ruhen, nun die Fragen
- Wie lange kann/sollte es ruhen
- brauche ich überhaupt ein Angebot des AG
- was passiert mit den MA die von den Maßnahmen betroffen sind (Standortzusammenlegungen)
Danke Ralph
Community-Antworten (2)
27.07.2006 um 12:25 Uhr
wenn alles zu spät ist, braucht man keinen Sozialplan mehr. Verhandlungspausen können natürlich taktisch gut sein - eine Richtschnur gibt es da nicht. Ich denke, wenn es keine Einigung bei den Verhandlungen gaboder gibt, tritt § 112 Abs 4 BetrVG in Kraft. Da ist die Einigungsstelle in der Pflicht.
Welche Auswirkungen es für die AN gibt, läßt sich so pauschal auch nicht sagen, da muss man mehr über die Zusammenlegung erfahren.
27.07.2006 um 12:30 Uhr
naja zu spät ist, dass wir im IA nicht das erreichen konnten was wir wollten um so mehr ist doch jetzt der Sozialplan wichtig um die Nachteile der AN auszugleichen ??? aber wenn der AG jetzt mit der Umsetzung beginnt/beginnen kann, wissen doch die AN noch gar nicht was sie erwartet ??? z.B. ob sie die längeren Wege in Kauf nehmen weil es Kilometergeld bzw. Zeitgutschrift gibt oder ob sie sagen es ist unzumutbar und dann sich für die Abfindung entscheiden ?
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