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Unterschreiben oder nicht - Aushang wer in der Konstitu.- Sitzung gewählt wurde als 1.Vorsitzender usw.?

P
Putzer
Jan 2018 bearbeitet

Servus ans Forum, ich habe eine Frage: Wenn der Betreibsrat einen Aushang macht und den Mitarbeitern bekannt gibt wer in der Konstitu.- Sitzung gewählt wurde als 1.Vorsitzender usw. muß der Aushang Unterschrieben werden oder nicht.

Putzer

2.56804

Community-Antworten (4)

S
sueton

16.04.2010 um 22:04 Uhr

Hallo Putzer! Natürlich unterschreiben!Woher sollen Eure Kollegen wissen,daß der Aushang von Euch stammt und nicht z.B. vom Chef?

M
monalisa

16.04.2010 um 23:07 Uhr

@Putzer, wieso diese Frage? Das muss doch einen Hintergrund haben? Grundsätzlich gilt - so wie sueton schon sagt - dass der Betriebsrat Aushänge im 'schwarzen Brett' vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter unterschrieben werden, auch das Ergebnis der konstituierenden Sitzung.

A
Artheus

17.04.2010 um 01:00 Uhr

hmmm. Selbst wenn der Aushang unterschrieben werden muss. Ich glaube nicht das irgendjemand nur zum Spass einen Aushang macht. Was ist wenn es in einer Firma 20 Plätze gibt an denen normalerweise die Aushänge aufgehängt werden und die Aushänge per rundmail verschickt werden. Soll der vorsitzende seine Unterschrift einscannen? Find ich bedenklich. Soll er die 20 Aushänge selbst aufhängen. Da ist er einen halben Tag unterwegs. Mit der Hauspost verschicken? Da ist die Gefahr groß das es vielleicht irgendwo liegen bleibt und vielleicht vergessen wird.

Wenn jemand so auf die Unterschrift besteht ist doch vorher schon was nicht in Ordnung. Ist das Wahlergebnis nicht nach deinen Wünschen gelaufen und du suchst "Futter" für die erste BR-Sitzung? Hat der Chef/Irgendjemand in der Vergangenheit im Namen des BR Aushänge gemacht?

S
sueton

18.04.2010 um 01:43 Uhr

@Artheus Ich habe schon einiges in der heutigen Arbeitswelt erlebt,da ist Unterschriftenfälschung noch harmlos.Nichtdestotrotz sollte ein Dokument eines BR's offiziellen Charakter haben-allein wegen der Rechtsgültigkeit darin eventuell veröffentlicher Beschlüsse-und das setzt die Unterschrift des Verantwortlichen voraus.Wenn das 20mal aufhängen bedeutet,was solls?Von leichter Betriebsratsarbeit hat keiner gesprochen!Wenn,dann gelogen!

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