Guten Abend.

Ich habe eine Frage zur tägl. Arbeitszeithöchstgrenze von 10h. Müssen diese 10 Stunden am Stück sein (mit Pausenunterbrechung) oder geht auch 8,5 Stunden inkl. Pause Normalarbeitszeit, anschliessend 5 Stunden Bereitschaftsdienst und anschliessend 2 weitere Stunden Normalarbeitszeit ? Das ArbZG sagt ja lediglich 10 Stunden ohne da weiter zu differieren ? Wie wäre das ganze wenn das entsprechende Konstrukt siehe oben über die Tagesgrenze hinaus gehen würde ? Sind das dann zwei Tage oder ist der Schichtbeginntag ausschlaggebend ?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

Bernd