Die tägliche Arbeitszeit beträgt laut Arbeitszeitgesetz 8 Std. , kann allerdings auf bis zu 10Std. ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Std. nicht überschritten wird. Ist die Verlängerung der tägl. Arbeitszeit immer Mitbestimmungspflichtig, wenn es im Betrieb keine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt, denn Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sind ja in der Mitbestimmung laut § 87 BetrVG? Vielen Dank für die Hilfe !!
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Arbeitszeitrecht
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