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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbetimmung bei Verlängerung der tägl. Arbeitszeit

A
alleachtung
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen !! Die tägliche Arbeitszeit beträgt laut Arbeitszeitgesetz 8 Std. , kann allerdings auf bis zu 10Std. ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Std. nicht überschritten wird. Ist die Verlängerung der tägl. Arbeitszeit immer Mitbestimmungspflichtig, wenn es im Betrieb keine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt, denn Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sind ja in der Mitbestimmung laut § 87 BetrVG? Vielen Dank für die Hilfe !!

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Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

03.03.2010 um 12:15 Uhr

aber sicher doch mitbestimmungspflichtig

und auch durch einstweilige verfügung zu verhindern, wenn der BR nicht zugestimmt hat

G
geploeg

03.03.2010 um 15:40 Uhr

Ich finde die Frage etwas zu pauschal um sie so einfach wie kriegsrat zu beantworten. Was im Detail soll denn an der täglichen Arbeitszeit geändert werden??? Selbst mit Mitbestimmung darf z.B. die tägliche Arbeitszeit nicht einfach auf 12 Stunden hochgesetzt werden.....

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