Mitbetimmung bei Verlängerung der tägl. Arbeitszeit
Hallo Kolleginnen und Kollegen !! Die tägliche Arbeitszeit beträgt laut Arbeitszeitgesetz 8 Std. , kann allerdings auf bis zu 10Std. ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Std. nicht überschritten wird. Ist die Verlängerung der tägl. Arbeitszeit immer Mitbestimmungspflichtig, wenn es im Betrieb keine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt, denn Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sind ja in der Mitbestimmung laut § 87 BetrVG? Vielen Dank für die Hilfe !!
Community-Antworten (2)
03.03.2010 um 12:15 Uhr
aber sicher doch mitbestimmungspflichtig
und auch durch einstweilige verfügung zu verhindern, wenn der BR nicht zugestimmt hat
03.03.2010 um 15:40 Uhr
Ich finde die Frage etwas zu pauschal um sie so einfach wie kriegsrat zu beantworten. Was im Detail soll denn an der täglichen Arbeitszeit geändert werden??? Selbst mit Mitbestimmung darf z.B. die tägliche Arbeitszeit nicht einfach auf 12 Stunden hochgesetzt werden.....
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