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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sogenannte Bringeschichten (fehlende Schichten zur Regelarbeitszeit) - freiwillig?

K
katie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine geänd. tägl. Arbeitszeit vereinbart, bei der die MA aus den Schichtbereichen an 8 Samstagen die noch fehelenden Stunden zur Regelarbeitszeit leisten. Diese Schichten werden eine Woche vorher angesagt. Dies wurde in einer BV festgehalten. Nun scheint ein Personaler der Meinung zu sein, dass diese "Bringeschichten" von den MA freiwillig innerhalb des Jahres erbracht werden, und nicht einfach eine Woche vorher angesagt werden können. Ich kann hierüber nichts finden. Danke für eure Hilfe. Gruss Katie

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Community-Antworten (1)

N
Noobie25

18.07.2006 um 01:38 Uhr

Hallo,

eine BV wirde immer zweischen dem BR und dem AG geschlossen. Dies ist eine Regelung die einem allgemein gültigen Vertrag gleich kommt. Einmal gelschossen ist sie bindent, für den AN UND den AG.

Wurde eine zeitliche Regelung getroffen und in ihr vereinbart das eine Woche vor dem Arbeitsbeginn zu Informieren sei... dann ist das so! Alles was davon abweicht ist nicht zulässig.

Alg... Noobie25

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