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Abgabefrist Briefwahlunterlagen selbst festlegen

S
Schefold
Feb 2025 bearbeitet

Hallo, Kann der WV eine Abgabefrist für die Briefwahlunterlagen selbst festlegen? Bsp: Bekanntgabe Wahlvorschläge: 09.04. Verschicken Briefwahlunterlagen: 10.04. Frist Abgabe Briefwahl: 30.04. Wahltag: 07.05. 10-15 Uhr

Oder müssen wir es den Briefwählern ermöglichen, bis zum Wahltag 15 Uhr ihre Briefwahlunterlagen abgeben zu können.

Danke für die Unterstützung!

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Community-Antworten (7)

G
GabrielBischoff

14.02.2025 um 10:28 Uhr

Was meinst du mit Frist Abgabe? Die Beantragung der Briefwahlunterlagen oder bis wann sie zurückgekommen sein müssen?

Die Frist muss so liegen, dass die Wähler eine realistische Chance haben, ihnen erst kurz vor oder am Wahltag zugegangene Unterlagen zurückzusenden.

Also Wahltag, dann ein paar Tage für die Postlaufzeit, dann Auszählung.

Direkte Auszählung am Wahltag gibt es nur, wenn keine Briefwahl beantragt wurde.

NB
nicht brauchen

14.02.2025 um 10:30 Uhr

Meines Erachtens ist das wie bei der Bundestagswahl. Wenn ein Brief vor Ende der Wahlfrist kommt, so ist dieser zu berücksichtigen. War Wahlhelfer und man kann einen Brief bis 17:59 einwerfen! Ein guter Wahlleiter lässt auch immer etliche (20) Briefe noch in der Urne und wartet auf etwaige Briefe die bis 17:59 eingeworfen wurden. Dannach mischen...

C
celestro

14.02.2025 um 12:31 Uhr

"Ein guter Wahlleiter lässt auch immer etliche (20) Briefe noch in der Urne und wartet auf etwaige Briefe die bis 17:59 eingeworfen wurden. Dannach mischen..."

What? Ein guter Wahlleiter lässt die Urnen mEn bis um 18 Uhr geschlossen.

G
GabrielBischoff

14.02.2025 um 12:41 Uhr

Wollte schon sagen, die Urne bleibt bis zur Auszählung verschlossen.

Bei der Auszählung öffnet der Wahlvorstand die eingegangen Umschläge, prüft ob die Erklärung vorhanden und unterschrieben ist und gibt dann den Wahlumschlag in die Urne. Danach wird das Türchen geöffnet und alle Wahlumschläge zusammen geöffnet und ausgezählt.

NB
nicht brauchen

19.02.2025 um 14:16 Uhr

Genau... die Umschläge werden schon vor 18 Uhr geöffnet. In die Urne werden die Wahlumschläge getan und die Wahlumschläge um 18 Uhr geöffnet. Und dann kommt es: 20 Wahlumschläge werden wieder in die Urne gegeben, wenn noch die letzten Stimmen kommen (ist nicht immer der gleiche Ort) mit denen gemischt.

C
celestro

19.02.2025 um 16:44 Uhr

1.) sind wir nicht bei der BTW ... bei der Wahl (des TE) geht die Zeit bis 15 Uhr.

Hinweis: wenn die Mehrheit der AN um 15 Uhr noch arbeitet, wäre die Frist zur Wahl zu kurz und die Wahl damit anfechtbar.

2.) geht es hier um eine Wahl zum BR. Und da wurde der § zur Briefwahl "vor Kurzem" nochmal präzisiert. Sprich die Briefwahlunterlagen der Wähler dürfen erst unmittelbar NACH dem Schließen des Wahllokals geöffnet werden. Ob das bei der BTW anders ist, weiß ich nicht. Aber bei einer BR-Wahl dürfen die Briefwahlumschläge (auf das Beispiel hier bezogen) NICHT vor 15 Uhr "angerührt" werden.

NB
nicht brauchen

20.02.2025 um 10:06 Uhr

Stimmt. Das hat damit zu tun, dass der Wähler (anders als bei der BTW) sich umentscheiden kann und direkt wählen gehen kann. Der Brief wird dann aussortiert und weggeworfen.

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