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Wann Briefwahlunterlagen öffnen

D
Delboy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, wir haben im Wahlvorstand eine heftige Diskussion. Es geht um den Zeitpunkt der Öffnung der Briefwahlunterlagen. Im der WO steht ja "Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe .....(§ 26 Abs. 1 WO)." Es wird sich ca. um 300 Umschläge handeln, was ist dann unmittelbar? Vor vier Jahren haben wir knapp 1,5 Std. gebraucht. Das Wahllokal schliesst um 17 Uhr. Müssen alle Stimmzettel um 17 Uhr in der Urne sein? Laut Wahlausschreiben beginnt die Auszählung um 17:01 Uhr. Die persönliche Stimmabgabe gilt vor der schriftlichen, also was wenn wir um 15:30 Uhr beginnen die Briefwahlunterlagen zu öffene und um 16:30 Uhr möchte ein Kollege, der schon schriftlich gewählt hat und dessen Stimmzettel schon in der Urne ist, nun doch persönlich wählen? Mein Vorschlag war, dass jeder der Briefwahlunterlagen bekommen hat, selbstverständlich auch persönlich zur Stimmabgabe kommen kann, aber nur unter der Voraussetzung, dass er seine Briefwahlunterlagen mitbringt. Wir finden aber keine gesetzlichen Vorschriften dafür. Können wir das im Wahlvorstand beschließen? Dann würden wir allen Briefwählern eine Info mitschicken, dass sie für den Fall der persönlichen Stimmabgabe ihr Briefwahlunterlagen mitbringen müssen. Wäre das rechtens? Oder begeben wir uns da auf zu dünnes Eis. Ich hoffe ich habe mein Anliegen verständlich erklärt und ihr könnt uns weiter helfen.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

18.02.2014 um 11:55 Uhr

Kommt so etwas tatsächlich vor?

Ich glaube, man kann das nicht so schreiben, weil es ja auch andere Fallbeispiele gibt, die dann eingeschränkt werden.

Wir haben das "unmittelbar" vor Ende der Stimmabgabe immer so interpretiert, dass wir erst einige Minuten vor Ende damit begonnen haben (es hat dann halt etwas länger gedauert; wir haben ca. 200 Briefwähler). Dafür haben wir die Stimmauszahlung dann später angesetzt.

O
Oblatixx

18.02.2014 um 12:13 Uhr

Damit soll vor allem verhindert werden, dass schon Mittags, weil grade mal Zeit ist, mit den Briefwählern begonnen wird. Kurz vor Schluss kommen die auf den Tisch und dann dauerts, bis fertig.

K
Kölner

18.02.2014 um 16:28 Uhr

Zumal der Briefwähler ja auch noch kurz vor Ende (trotz Briefwahl) vorbeikommen könnte um zu wählen. Dann muss man die Briefwahl noch heraussuchen können.

Es bleibt: Nach Beendigung der pers. Stimmabgabe (Ende Wahlzeit) werden die Briefwahlunterlagen geöffnet, kontrolliert und die Wahlumschläge in die Urne gegeben. Dann wird ausgezählt.

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