Hallo Leute,
wir haben im Wahlvorstand eine heftige Diskussion. Es geht um den Zeitpunkt der Öffnung der Briefwahlunterlagen. Im der WO steht ja "Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe .....(§ 26 Abs. 1 WO)." Es wird sich ca. um 300 Umschläge handeln, was ist dann unmittelbar? Vor vier Jahren haben wir knapp 1,5 Std. gebraucht. Das Wahllokal schliesst um 17 Uhr. Müssen alle Stimmzettel um 17 Uhr in der Urne sein? Laut Wahlausschreiben beginnt die Auszählung um 17:01 Uhr. Die persönliche Stimmabgabe gilt vor der schriftlichen, also was wenn wir um 15:30 Uhr beginnen die Briefwahlunterlagen zu öffene und um 16:30 Uhr möchte ein Kollege, der schon schriftlich gewählt hat und dessen Stimmzettel schon in der Urne ist, nun doch persönlich wählen? Mein Vorschlag war, dass jeder der Briefwahlunterlagen bekommen hat, selbstverständlich auch persönlich zur Stimmabgabe kommen kann, aber nur unter der Voraussetzung, dass er seine Briefwahlunterlagen mitbringt. Wir finden aber keine gesetzlichen Vorschriften dafür. Können wir das im Wahlvorstand beschließen? Dann würden wir allen Briefwählern eine Info mitschicken, dass sie für den Fall der persönlichen Stimmabgabe ihr Briefwahlunterlagen mitbringen müssen. Wäre das rechtens? Oder begeben wir uns da auf zu dünnes Eis. Ich hoffe ich habe mein Anliegen verständlich erklärt und ihr könnt uns weiter helfen.