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Betriebsratswahl 2018 - vereinfachtes Verfahren

C
Chrischan
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich brauche Eure Hilfe:

  1. kann ein Mitglied vom Wahlvorstand alleine die Briefwahlunterlagen nur mit (s)einer Unterschrift verschicken oder benötigt dies rechtlich die vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied?

  2. was ist, wenn das Mitglied es doch gemacht hat? ist denn diese Briefwahl ungültig, weil man nicht weiß, was er alles verschickt hat? z.B. Wahlvorschläge, fehlende Unterlagen usw

  3. was ist, wenn man derjenige nicht mehr erreichbar ist? ist dann die Briefwahl ungültig und er hat Pech gehabt?

  4. ist es zwingend notwendig, dass jeder Mitarbeiter sich persönlich beim Wahlvorstand melden muss, egal ob per Email, mündlich oder schriftlich auf dem Blatt Papier, um die Briefwahlunterlagen anzufordern oder reicht es, wenn einer sagt bitte für Person XYZ je einen vorbereiten und verschicken o.ä.?

  5. muss, wenn man die fertigen Briefwahlunterlagen nicht persönlich dem Besteller abgibt, ihm das per Post zuschicken, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass jmd das nicht weiterleitet, bzw das selbst ausfüllt, teils zum Ungunsten von manchen BR Kandidaten oder reicht es auch aus, wenn man ihm das verschlossen in sein Fach legt?

Glaubt mir, in unserem Betrieb ist schon viel passiert .- von massiven unter Druck setzen der Mitarbeiter bis nachweislicher Urkundenfälschung. Deswegen wäre ich über jeden sinnvollen Rat, evtl. mit Paragraphen, dankbar.

64401

Community-Antworten (1)

H
hansimglueck

30.04.2018 um 10:23 Uhr

Den Versand darf auch einer machen. Besser ist natürlich immer, wenn einer dabei ist. So werden Fehler vermieden. Ansonsten muss man die Unterlagen schon selber anfordern und verschicken oder persönlich abholen ist immer der sichere Weg.

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