GBR Neuwahl
Hallo, ich wollte fragen wie lange man im GBR bleibt. Wir haben erst kürzlich einen GBR gewählt und nun wurde der neue BR gewählt. Bleibt der GBR Sitz erhalten oder wird vom BR einer neuer für den GBR gewählt?
Community-Antworten (6)
16.04.2010 um 12:24 Uhr
Der Br entsendet in den GBR; hier also nun der neu gewählte BR. Wenn er das gleiche BRM wieder entsendet dann ja, er kann aber auch einen neuen entsenden. Er kann auch im Laufe der Wahöperiode die Entsendung ändern, bedaf nur wieder eines Beschlusses
16.04.2010 um 14:15 Uhr
Moin, ich muß Hannelore da doch widersprechen. Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Einzelbetriebsrat oder durch außerordentliche Beendigungstatbestände (Amtsniederlegung, gerichtlicher Ausschluss, Aberufung durch den BR), § 49 BetrVG. Das Gremium "Gesamtbetriebsrat" selbst hat keine feste Amtszeit, einmal errichtet ist es eine Dauereinrichtung mit wechselnden Mitgliedern.
16.04.2010 um 14:52 Uhr
Werner, und was war an Hannelores Aussage falsch? Sie deckt sich doch mit Deiner.
MfG Dr.House
16.04.2010 um 14:58 Uhr
Also heißt das wenn er wieder gewählt worden ist im BR bleibt ihm der Sitz im Gesamtbetriebsrat erhalten oder?
16.04.2010 um 15:34 Uhr
@hasenohr, zunächst mal ja! Aber es liegt am Gremium, wen es in den GBR schickt, das kann jederzeit geändert werden! Unabhängig davon, ob einen neue Amtsperiode im Betriebsratsgremium begonnen hat oder nicht.
16.04.2010 um 17:04 Uhr
Wie Werner schon richtig schreibt. Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Einzelbetriebsrat oder durch außerordentliche Beendigungstatbestände. Du mußt auf jeden Fall , zumindest bestätigt werden.
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