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Nachrücker im BR; BRV lädt weder den Kollegen noch seine rechtmäßige Nachrückerin zu den Sitzungen - richtig?

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silvana 2712
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein BR- Mitglied ist für eine Ausbildungsmassnahme in einem anderen Haus, welches nicht zu unserem gehört. Die BR- Vorsitzende ist der Meinung, dass unser BR jetzt halt nur noch aus vier Mitgliedern besteht und lädt weder den Kollegen noch seine rechtmäßige Nachrückerin zu den Sitzungen. Ist das richtig? Vielen Dank ACW

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Community-Antworten (2)

P
pit47

05.11.2008 um 12:21 Uhr

Hallo silvana 2712, nach § 25 BetrVG muss die BR-Vors. in diesem Fall ein Ersatzmitglied laden. Eine Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme ist ein Verhinderungsgrund.

B
BR-Hexe

05.11.2008 um 12:25 Uhr

Hallo, Eure BR liegt mit ihrer Meinung voll daneben, ist eine/r der ordentlichen BR-Mitglieder verhindert, so ist ein Ersatzmitlgied zu laden, ohne ordnungsgemäße Einladung keine ordnungsgemäßen Beschlüsse, das sollte man als BRV ja wohl mal wissen, gehört zum Grundwissen, ein BR aus 4 Mitgliedern? Schon seltsam Eure BRV, laßt Euch doch mal zeigen wo das im BetrVG stehen soll was sie da als Meinung vertritt.

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