Hallo liebe Kollegen,
bitte beantwortet mir folgende Frage:
ist es rechtens, wenn sich zwei von insgesamt drei Mitgliedern des Wahlvorstandes zur Wahl des Betriebsrates aufstellen lassen, wenn sie gleichzeitig für die rechtmäßige durchführung der Wahl und die Stimmenauszählung zuständig sind?
Gibt es dafür eine Richtlinie oder einen Gesetzesvorlage? Bitte antworten.