Erstellt am 08.06.2006 um 11:19 Uhr von Angi1
Hallo NoName,
der BR kann die JAV nicht auflösen. Es kann nach § 19 Betr.VG die Wahl der JAV beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
MfG
Angi1
Erstellt am 08.06.2006 um 18:18 Uhr von NoName
Muss die Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden oder reicht es vorerst aus, dem Betriebsrat eine Unterschriftenliste vorzulegen?
Erstellt am 09.06.2006 um 07:18 Uhr von Angi1
Hallo Noname,
es ist schwierig auf deine Frage mit dem bißchen Hintergrundwissen zu antworten.
Ich gehe davon aus dass die zweiWochenfrist nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses der letzten Wahl verstrichen sind. Somit kann eigentlich bis zur nächsten Wahl nicht viel passieren, außer ihr legt Euer Amt nieder.
MfG
Angi1
Erstellt am 09.06.2006 um 17:21 Uhr von NoName
Die 2-Wochen-Frist endet erst nächsten Donnerstag, wir können uns nur nicht mehr mit unserem Betriebsrat einigen da ab heute Betriebsurlaub ist...