Krank bei konstituierender Sitzung
Hallo zusammen, kann ein jetzt wieder gewähltes BR-Mitglied an der konstituierenden Sitzung teilnehmen, wenn es seit 3 Jahren bereits wegen Krankheit fehlt und aktuell immer noch krank ist? Fragt mich bitte nicht, warum dieses Mitglied wieder gewählt wurde. Ist dann der erste Nachrücker direkt dabei ? Danke !
Community-Antworten (1)
15.04.2010 um 23:25 Uhr
Grundsätzlich ist AU (Krankheit) ein Verhindeurngsgrund. Wenn es aber ausdrücklich erklärt (hier gegenüber dem WV, da er hier einlädt) ich möchte teilnehmen darf es teilnehmen und es darf kein Ersatz geladen werden.
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