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Betriebsratsarbeit innerhalb der Arbeitszeit trotz 20% Teilfreistellung

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Acidburn
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich bin Betriebsratsmitglied mit einer 20% Teilfreistellung. Diese 20% Freistellung nutze ich um jede Woche einen Tag im Betriebsratsbüro die anfallenden Tätigkeiten zu bearbeiten.Nun war ich auch während meiner normalen Arbeitszeit auch auf ordentlichen und ausserordentlichen Betriebsratssitzungen. Ich habe mich für diese Zeit ordnungsgemäss bei meinem Chef abgemeldet und eine Vetretung für meinen Arbeitsplatz in dieser Zeit organisiert. Mein Arbeitgeber möchte mir nun diese Zeiten nicht als Arbeitszeit gewähren, sondern ich sollte diese Zeiten nacharbeiten.Begründung meines Arbeitgebers: Ich hätte ja eine 20% Freistellung und mit der währe alle Betriebsratsarbeit abgegolten,ich solle mich eben besser organisieren!!! Nun meine Frage: Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht? Wie ist in diesem Fall weiter vorzugehen?Ist mein Arbeitgeber im Recht,wenn er so begründet?

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

10.08.2006 um 16:53 Uhr

Neben deiner Teilfreistellung nach §38 BetrvG steht dir natürlich auch eine Freistellung nach §37 Abs.2 BetrVG zu. Halten diesen §en deinem Chef unter die Nase. Weiterhin ist Betriebsratsarbeit Arbeitszeit, also laß dir nix erzählen.

Dein BR- Vorsitzender sollte mal mit deinem Chef reden und die Sache klären!

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