Beschlussfassung nach § 40 Betr VG zum hinzuziehen eines Rechtsanwaltes bez. Beratung
wir haben einen Beschluss gefasst bez. Beratung durch einen Rechtsanwalt nach § 40 Betr. VG, den will uns der AG nun nicht bezahlen ode genehmigen, wir sind der Meinung zur Erfüllung unserer Aufgaben brauchen wir die Beratung. Wer hat mit sowas Erfahrung, wir sind 273 Mitarbeiter
Community-Antworten (5)
15.04.2010 um 16:47 Uhr
hallo lolli,
um was für eine beratung, bzw. welches problem geht es denn?
15.04.2010 um 16:51 Uhr
alle Kosten, die dem BR entstehen, auch Anwaltskosten, muß der AG zahlen. Setzt Euch mit dem Anwalt in Verbindung, der entbindet Euch dann von Euren Zahlungsverpflichtungen und klagt sich sein Honorar beim AG ein.
15.04.2010 um 16:51 Uhr
hallo blömendaa,
um MBR des BR z. B. Umstellung EDV-Systhem, Zielvereinbariungsgespräche usw.
15.04.2010 um 16:54 Uhr
Wenn ich AG wäre, möchte ich auch nicht, das mir ein Rechtsanwalt mein sauer vom Munde der Belegschaft abgespartes Geld aus der Tasche zieht.
Genehmigen muß der AG dies auch nicht......
Rede darüber mit dem RA darüber, er weiß wie er an sein Geld kommt....
15.04.2010 um 16:54 Uhr
@lolli
siehe Antwort von jutka - genau so.
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