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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschlussfassung nach § 40 Betr VG zum hinzuziehen eines Rechtsanwaltes bez. Beratung

L
lolli
Jan 2018 bearbeitet

wir haben einen Beschluss gefasst bez. Beratung durch einen Rechtsanwalt nach § 40 Betr. VG, den will uns der AG nun nicht bezahlen ode genehmigen, wir sind der Meinung zur Erfüllung unserer Aufgaben brauchen wir die Beratung. Wer hat mit sowas Erfahrung, wir sind 273 Mitarbeiter

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Community-Antworten (5)

B
blömendaal

15.04.2010 um 16:47 Uhr

hallo lolli,

um was für eine beratung, bzw. welches problem geht es denn?

J
jutka

15.04.2010 um 16:51 Uhr

alle Kosten, die dem BR entstehen, auch Anwaltskosten, muß der AG zahlen. Setzt Euch mit dem Anwalt in Verbindung, der entbindet Euch dann von Euren Zahlungsverpflichtungen und klagt sich sein Honorar beim AG ein.

L
lolli

15.04.2010 um 16:51 Uhr

hallo blömendaa,

um MBR des BR z. B. Umstellung EDV-Systhem, Zielvereinbariungsgespräche usw.

W
Widder

15.04.2010 um 16:54 Uhr

Wenn ich AG wäre, möchte ich auch nicht, das mir ein Rechtsanwalt mein sauer vom Munde der Belegschaft abgespartes Geld aus der Tasche zieht.

Genehmigen muß der AG dies auch nicht......

Rede darüber mit dem RA darüber, er weiß wie er an sein Geld kommt....

B
blömendaal

15.04.2010 um 16:54 Uhr

@lolli

siehe Antwort von jutka - genau so.

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