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Fristen NACH der Wahl

K
KölnerEngelchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir haben mal eine Frage: Am 26.03.10 ist der neue Betriebsrat gewählt worden. Gibt es jetzt eine Frist in der der Wahlvorstand eine Betriebsratsversammlung einberufen muß, in der die neuen Vorsitzenden usw. gewählt werden? Wenn ja, was ist wenn die Frist verstrichen ist?

Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

15.04.2010 um 16:35 Uhr

Der WVV läd innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu der konstituierenden Sitzung ein. Das heißt aber nciht, dass diese in der Zeitspanne abgehalten werden muß. Tut er es nciht, ist das eine grobe Pflichtverletzung...

P
pitsieben

15.04.2010 um 16:40 Uhr

@ KölnerEngelchen, vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der WV die Mitglieder des BRs konstituirenden Sitzung einzuladen. Der Termin sollte spätestens der Tag der Beendigung der Amtszeit des alten BRs sein. Wenn der WV nicht einlädt, können die BR-Mitglieder aus eigener Initiative zur ersten Sitzung zusammentreten. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 26 BetrVG ab Rn 7.

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