da ich das erste Mal im WV bin, habe ich auch einige Fragen:
1. die vom AG erstellte Wählerliste enthält unserer Meinung nach 2 MA zu wenig (sonst wären wir 22 ;-)). Der erste MA wurde bereits bei der Wahl 2006 gerichtlich zu unserem Betrieb zugeordnet und der zweite hängt im Kündigungsschutzverfahren. Können wir die Liste einfach unser Ansicht nach ändern (da sie unserer Meinung nach rein rechtlich falsch ist) und muß ich den AG darüber informieren bevor ich die Liste aushänge?
2. Die Fristen nach dem Aushang des Wahlschreibens (einstufig, vereinfacht)sind ja klar geregelt. Dass die Fristen nicht unterschritten werden dürfen ist klar, aber dürfen sie auch überschritten werden? Also wenn wir Ende März wählen wollen, kann ich die WO und die Listen nicht auch schon nächste Woche veröffentlichen und die Sachen dann bis zum Wahltermin hängen lassen, oder muss ich mich an diesen Schiebekalender halten?
3. Es arbeiten einige MA im Büro, der Rest macht Schicht. Kann ich generell die Briefwahl für den Betrieb beschließen ( natürlich nach Antrag)?
Viele Fragen, aber auch nach mehrmaligen Lesen der Wahlhilfen sind noch eininge Unklarheiten vorhanden. Wir möchten nur keinen Fehler machen.
Danke schonmal.