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Corona-Sonderzahlung bei Kündigung

B
BRVTJ
Apr 2021 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb wurde mit dem März-Gehalt eine Corona-Sonderzahlung geleistet. Eine Mitarbeiterin hat zum 31.03.2021 das Unternehmen verlassen. Sie hat somit noch das März-Gehalt erhalten, allerdings wurde ihr die Sonderzahlung NICHT ausgezahlt.

Ist dies rechtens? Sie war ja zum Auszahlungstermin noch beschäftigt.

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

27.04.2021 um 11:53 Uhr

Da wird man schauen müssen auf welcher Rechtsgrundlage der AG das zahlt. Wenn er es freiwillig macht, wird er auch die Regeln bestimmen können. Er kann also argumentieren, dass es für die Ma ist die auch in Zukunft noch mit den Corona Maßnahmen viel Kundenkontakt haben.

Der Gesetzgeber schreibt da ja nichts vor, sondern hat den Unternehmer nur die Steuer- und sozialversicherungsfeie Möglichkeit gegeben einen Corona Bonus auszuzahlen.

K
krambambuli

27.04.2021 um 14:03 Uhr

Da hat wohl der BR keinen Handlungsbedarf bei § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gesehen und mit dem AG keine Regeln definiert.

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