Erstellt am 14.04.2010 um 17:50 Uhr von nicoline
Bienenprinzessin,
Deine Überschrift ist des Rätsels Lösung. Das Direktionsrecht des AG bezieht sich nur auf die Arbeitszeit, N*I*C*H*T auf die Freizeit. Seid Ihr mit F*R*E*I im Dienstplan V*O*R*G*E*P*L*A*N*T, ist dieses verbindlich und es kann Euch niemand anordnen, zu einer Dienstbesprechung oder einer Fortbildung während der Freizeit zu erscheinen. Der AG betrachtet dieses Kommen ja als ganz normalen Weg zur Arbeit, der, in der Regel, nicht bezahlt wird. Er wird sich also wohl auch kaum dazu bereit erklären *diesen* Weg zu bezahlen. Eine gesetzliche Grundlage für die Bezahlung gibt es nicht!