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BR.-Sitzung

F
Fotograf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo kollegen, als nachrückendes Mitglied wurde ich über eine Einladung zur BR.-Sitzung nicht informiert.Als ich davon frühzeitig erfuhr wurde ich vom Betriebsratsvorsitzenden mündlich ausgeladen mitder Aussage : Du bist erst ab 30.06.10.dabei. Zur Sitzung waren 3 Mitglieder nicht anwesend ,da in Urlaub. Darf ich an der Sitzung teilnehmen? darf man mich mündlich Ausladen

1.01504

Community-Antworten (4)

B
BRVLH

14.04.2010 um 14:00 Uhr

@Fotograf ich gehe mal davon aus, das du nachrückendes Ersatzmitglied des neugewählten BR bist und du zu einer Sitzung des "alten" noch existierenden BR gehen willst, das kannst du natürlich nicht, da du ja nicht zu diesem BR gehörst. Der 30.06.10 kann aber auch nicht stimmen, da bis spätestens 31.05.2010 der "alte" BR im Amt sein darf und der "neue" dann seine Geschäfte antritt. Wenn dann bei diesem jemand nicht anwesend sein kann, bekommst du eine Einladung als EBM wenn du auch der richtige Nachrücker dafür bist.

T
Tanzbär

14.04.2010 um 14:01 Uhr

mündlich ausgeladen mitder Aussage : Du bist erst ab 30.06.10.dabei Absoluter Schwachfug. Urlaub ist ein Verhinderungsgrund und da muss dann auch ein Ersatzmitglied geladen werden. Und das ist nicht ab DATUM, sondern ab Urlaubsantritt.

EDIT: Mein Vorredner hat vollkommen recht, wenn es um zwei verschiedene Bertriebsräte geht.

F
Fotograf

14.04.2010 um 14:31 Uhr

Danke für die Antworten. Es geht hier um den Neugewähten Betriebsrat bei dem ich nachrücke weil ein Mitglied des Gremiuns in Rente geht.

T
Tanzbär

14.04.2010 um 14:41 Uhr

Dann wirst du dauerhaft nachrücken, das ist ja soweit richtig. Aber vorher bist du als Ersatzmitglied zu den Sitzungen zu laden, wenn ordentliche Mitglieder verhindert sind. Bei Urlaub liegt in der Regel eine Verhinderung vor.

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