Erstellt am 14.04.2010 um 12:00 Uhr von BRVLH
@Fotograf
ich gehe mal davon aus, das du nachrückendes Ersatzmitglied des neugewählten BR bist und du zu einer Sitzung des "alten" noch existierenden BR gehen willst, das kannst du natürlich nicht, da du ja nicht zu diesem BR gehörst. Der 30.06.10 kann aber auch nicht stimmen, da bis spätestens 31.05.2010 der "alte" BR im Amt sein darf und der "neue" dann seine Geschäfte antritt. Wenn dann bei diesem jemand nicht anwesend sein kann, bekommst du eine Einladung als EBM wenn du auch der richtige Nachrücker dafür bist.
Erstellt am 14.04.2010 um 12:01 Uhr von Tanzbär
***mündlich ausgeladen mitder Aussage : Du bist erst ab 30.06.10.dabei***
Absoluter Schwachfug.
Urlaub ist ein Verhinderungsgrund und da muss dann auch ein Ersatzmitglied geladen werden. Und das ist nicht ab DATUM, sondern ab Urlaubsantritt.
EDIT: Mein Vorredner hat vollkommen recht, wenn es um zwei verschiedene Bertriebsräte geht.
Erstellt am 14.04.2010 um 12:31 Uhr von Fotograf
Danke für die Antworten. Es geht hier um den Neugewähten Betriebsrat bei dem ich nachrücke weil ein Mitglied des Gremiuns in Rente geht.
Erstellt am 14.04.2010 um 12:41 Uhr von Tanzbär
Dann wirst du dauerhaft nachrücken, das ist ja soweit richtig.
Aber vorher bist du als Ersatzmitglied zu den Sitzungen zu laden, wenn ordentliche Mitglieder verhindert sind. Bei Urlaub liegt in der Regel eine Verhinderung vor.