Erstellt am 14.04.2010 um 07:53 Uhr von Werner
Erstellt am 14.04.2010 um 08:35 Uhr von BentoBox
Werner, sehr hilfreich!
Soerendstroem, auch wenn ich bezüglich Deiner Daten etwas unsicher bin (Du fragst im April und die Wahlen sind/waren im März), so steht doch fest dass die Amtszeit des laten BR mit Verkündung des Wahlergebnisses endet (sofern dieses spätestens am 31.05. bekannt gegeben wird, sonst wäre es in der Tat der 31.05..)
Erstellt am 14.04.2010 um 08:53 Uhr von soerenstroem
Es ist natürlich der 18. MAI .2010
Erstellt am 14.04.2010 um 09:54 Uhr von PTNetty
Dann beginnt die Amtszeit in dem Augenblick, in dem der Wahlvorstand nach Beendigung der Wahl das Wahlergebnis durch Aushang bekannt macht. Also entweder schon am 18. Mai wenn ihr mit allem fertig seit oder spätestens 3 Tage danach, wenn die Gewählten sich nicht ablehnend geäußert haben oder dann wenn nachträgliche Stimmabgaben erfolgt sind und die Zustimmung der Gewählten vorliegt.
Es kommt also darauf an, wann der Wahlvorstand die Aushänge macht. S.o.
Das "neue" Datum (ich nehmen mal euren 18.5. an) gilt für alle zukünftigen Wahlen als Enddatum der Amtszeit. Also in Zukunft die Wahlen immer vor dem18.05. durchführen damit keine BRlose Zeit entsteht. Ist die Wahl vor 18. 5. beendet, ist der "alte" BR noch bis zum 18.5. im Amt und der neue BR übernimmt übergangslos.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 14.04.2010 um 10:13 Uhr von PTNetty
Vorsicht!! Mein Fehler!!
Die Zustimmung der Gewählten muss nicht vorliegen!!
Der Zeitpunkt ist das Datum der Bekanntmachung des Ergebnisses der Auszählung durch den Wahlvorstand!!
Sorry
Gruß
PT Netty
Erstellt am 14.04.2010 um 15:02 Uhr von DonJohnson
PTNetty
Genau genommen läuft es ja wie folgt:
- die Stimmauszählung ist ja öffentlich. Wenn die gewählten Bewerber dann reinrufen, dass sie die Wahl annehmen, wird es in der Wahlniederschrift vermerkt. Dann gilt dieses als Zusage.
- ansonsten teilt der WVV den gewählten Bewerbern schriftlich mit, dass sie eben in den BR gewählt wurden. Sie haben dann drei Werktage Zeit die Wahl abzulehnen (oder am besten schriftlich zuzustimmen, was IMHO auch geht).
- Teilen sie sich nciht mit, haben sie die Wahl automatisch angenommen.
- erst wenn der Status (Wahl angenommen) jedes gewählten Bewerbers bekannt ist, kann das Wahlergebnis veröffentlicht werden. Das ist dann der Zeitpunkt an dem der neue BR im Amt ist.
Ich weiß, du hast es so gemeint, aber vielleicht ist meine Ausführung ein wenig genauer ;-)))
Erstellt am 14.04.2010 um 15:29 Uhr von PTNetty
Hallo DJ
Danke für den Weckruf. Ich war etwas vernagelt. Natürlich kann der WV erst nach der ENDGÜLTIGEN Feststellung der BRMitglieder das Ergebnis bekannt machen!!!
Das bedeutet in diesem Fall aber sehr wohl dass evtl. die 3-Tage-Frist zur Feststellung des offiziellen Beginns der Amtszeit zu berücksichtigen ist. So wie ich es ursprünglich auch geschrieben hatte.
Oh je, die Frage ist zu viel oder zu wenig Kaffee???
Gruß
PT Netty