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Anfechtung BR- Wahl

M
maridevil
Nov 2016 bearbeitet

unsere betriebsratswahl ist angefochten worden und um eine verhandlung vor dem arbeitsgericht zu vermeiden, wollen wir jetzt geschlossen zurücktreten. weiß jemand, ob wir vorher unseren wahlvorstand wieder einsetzen können, damit er eine neuwahl organisiert?

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Community-Antworten (8)

W
wahlvst

13.04.2010 um 23:04 Uhr

warum wurde angefochtem und von wehm??

warum wollt iht zurücktreten? Ihr wisst doch gar nicht ob der Anfechtung stattgegeben wird! Weiter selbst wenn, bis zum Abschluss bei BAG vergehen Jahre und in dieser Zeit seit ihr BR mit allen Rechten und Pflichten!

Also, überlegt euch das Ganze nochmals. Nicht von irgend welchen verunsichern lassen, auf gar keinem Fall vom AG.

Wenn alle BR deren Wahlen angefochten werden zurücktreten wirden zu den zeitpunkt der Anfechtung hätten wir eine merkliche Anzahl BR weniger.

B
BentoBox

14.04.2010 um 00:30 Uhr

"Weiter selbst wenn, bis zum Abschluss bei BAG vergehen Jahre"

In der Mehrzahl aller Fälle wird das LAG die Endstation sein!

"und in dieser Zeit seit ihr BR mit allen Rechten und Pflichten!"

Ob Du hier Recht hast oder nicht, sagt Dir aber erst das Gericht.

W
wahlvst

14.04.2010 um 01:57 Uhr

BentoBox

"und in dieser Zeit seit ihr BR mit allen Rechten und Pflichten!"

Ob Du hier Recht hast oder nicht, sagt Dir aber erst das Gericht.

Nein, das sagt das Gesetz und das BAG. Bei Anfechtung bleibt der BR bis zur Rechtskraft im Mandat und zwar mit allen Rechten und Pflichten. Dass die meisten beim LAG enden stimmt auch nicht, bzw. dann nur weil die Parteien dann nicht weitermachen wollen.

Bitte Anfechtung nicht mit Nichtigkeit verwechslen.

B
BentoBox

14.04.2010 um 02:15 Uhr

wahlvst,

die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann auch im Anfechtungsverfahren festgestellt werden.

"Dass die meisten beim LAG enden stimmt auch nicht, bzw. dann nur weil die Parteien dann nicht weitermachen wollen."

Da würde ich Dir einfach mal empfehlen Dich mit der Zulassung der Revision bzw. Rechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu beschäftigen. Das hat in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nichts mit "wollen" zu tun!

W
wahlvst

14.04.2010 um 10:59 Uhr

BentoBox

Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG ist möglich, diese ist immer möglich und verhindert bis zur Behandlung und ggf. Abweisung durch das BAG die Rechtskraft des Urteils. Folge angefochtender BR hat weiterhin Bestand.

Ja, in einem Anfechtungsverfahren, könnte auch die Nichtigkeit der Wahl festgestellt werden. Nichtigkeit aber nur bei sehr schweren und groben Verstößen gegen die WO. Aber auch nur dann wäre der Zustnd sofort kein BR mehr gegeben. Dann kann ich immer noch dann sofort Neuwahlen angehen. Also alles kein Grund vor Rechtskraft den BR aufzulösen oder zurückzutreten.

B
BentoBox

14.04.2010 um 12:02 Uhr

Ich sehe Du hast Dich jetzt schlau gemacht...

Ich denke es ist auch eine Frage des Stils ob man bei einer berechtigten Ansechtung den Rechtsweg ausschöpft um sich an das Amt zu klammern, oder ob man Rückgrat beweist und erhobenen Kopfes den Weg frei macht.

W
wahlvst

14.04.2010 um 19:44 Uhr

BentoBox

wieso schlau gemacht? Ich habe gleich geschrieben bis zum BAG und dabei bleibt es!! Was heißt hier "Farge des Stils".

Sofer die Wahl nichtig wäre und dieses klar wäre, dann ja. Das heißt, dann muss keiner hinwerfen, denn dann hat keine Wahl stattgefunden und das ArbG bestätigt die Nichtogkeit nur, da sie sich aus dem Gesetz ergibt. Bei Anfechtung hat man zum ersten nur 2 Wochen um eine Klage einreichen zu können. Weiter ob dieser stattgegeben wird?????? Letzters kann es sogar Sinn machen nicht hinzuwerfen und dann ggf. eine BR_lose Zeit zu bekommen. Also vielleicht gerade in einer schwieriegen Zeit ohne BR zu sein und dem AG dann dass "Scheunentor" öffnen für unschönen Maßnahmen.

Der Stil ist etwas für Ausstellungen aber nicht für gute Arbeit.

B
BentoBox

15.04.2010 um 01:34 Uhr

"Ich habe gleich geschrieben bis zum BAG und dabei bleibt es!!"

Die Nichtzulassungebeschwerde kann man doch nicht ernsthaft als "Abschluss beim BAG" bezeichnen. Die Nichtzulassungsbeschwerde braucht man doch eigentlich nur wenn man Verfassungesbeschwerde einlegen will.

"Letzters kann es sogar Sinn machen nicht hinzuwerfen und dann ggf. eine BR_lose Zeit zu bekommen. Also vielleicht gerade in einer schwieriegen Zeit ohne BR zu sein und dem AG dann dass 'Scheunentor' öffnen für unschönen Maßnahmen."

Dass der BR im Falle des Rücktritts die Geschäfte weiterführt bis ein neuer BR gewählt ist hast Du also auch noch nicht gehört?

"Der Stil ist etwas für Ausstellungen aber nicht für gute Arbeit."

Hast Du schon mal darüber nachgedacht in die Politik zu gehen? Die F.D.P. kann so Leute wie Dich gebrauchen, ne Quatsch, die haben ja schon genug von der Sorte. :-)

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