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Information zur Wahl bei Langzeitkranken

K
kariwie
Nov 2016 bearbeitet

Heute wurden mir die Briefwahlunterlagen übersand. Mir wurde nicht die möglichkeit gegeben in die Wählerliste zuschauen noch mich zur BR Wahl aufstellen zulassen.

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Community-Antworten (7)

M
monalisa

13.04.2010 um 21:09 Uhr

@kariwie, dazu ist der Wahlvorstand auch nicht verpflichtet! Der Wahlvorstand hat dafür zu sorgen, dass du als Langzeitkranke(r) die Briefwahlunterlagen zugestellt bekommst. Nicht mehr und nicht weniger.

W
wahlvst

13.04.2010 um 21:13 Uhr

kariwie

In die Wählerliste dürfen nur Berechtigte einsehen. Du hats doch die Wahlunterlagen erhalten stehst also in der Wählerliste, Das Einsichtsrecht in die Wählerliste soll ja dem Wahlbrechtigten die Möglichkeit geben zu prüfen ob er aufgeführt ist. Dieser Grund ist bei Dir ja nicht gegeben.

Sofern man kandidieren möchte, ist vorher zu prüfen, erfolgt Persönlichkeits- oder Listenwahl. Bei Listenwahl muss man in den hierfür entsprechenden Zeitraum beim Wahlvorstand eine Kandudatenliste mit den notwenigen Stützunterschriften einreichen.

Ich denke einmal, dass Du erhebliche Wissenslücken betreffend der Wahl hast welche Du erst einmal verbessern solltest.

D
DonJohnson

13.04.2010 um 21:19 Uhr

MonaLisa Na, genau genommen, muß der WV nicht mal dass. Er muß die Briefwahlunterlagen nur dann verschicken, wenn sie angefordert werden ;-)

H
häschen

13.04.2010 um 21:41 Uhr

Also zumindest in den Briefwahlunterlagen haben wir die Wählerliste mitgeschickt, aber wenn du dich aufstellen lassen wolltest dann hättest du das vielleicht mal kund tun sollen. bei uns haben auch Langzeitkranke Kontakt zu ihrer Abteilung und wurden über alles informiert wenn sie dies wollten.

D
DonJohnson

13.04.2010 um 21:46 Uhr

@häschen Warum habt ihr die Wählerliste bei den Briefwahlunterlagen mit geschickt? Welchen sinn macht das?

N
nicoline

13.04.2010 um 22:43 Uhr

DJ, Er muß die Briefwahlunterlagen nur dann verschicken, wenn sie angefordert werden ;-) Genauuuuuu! ;-)) In unserem Wahlleitfaden steht sogar, dass die Briefwahlunterlagen nur aus 3 Gründen verschickt werden DÜRFEN!

Also zumindest in den Briefwahlunterlagen haben wir die Wählerliste mitgeschickt, Nun ist es ja passiert, aber müssen muss der WV das nicht. Stell mir gerade vor, wie dick und teuer so ein Brief bei 2200 MA wird!

H
hundkatzemaus

14.04.2010 um 09:58 Uhr

nicoline ihr müßt eine traumatische Wahl hingelegt haben. Glückwunsch

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