W.A.F. LogoSeminare

Anzahl Stützunterschriften auf Bewerberliste

E
elkemuc
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben das vereinfachte Wahlverfahren. Die Vorschlagslisten haben wir hier heruntergeladen. darauf steht, dass die Liste mindestens drei Stützunterschriften haben muss. Unser Wahlvorstand ist der Ansicht, dass die drei Stützunterschriften für jeden Listenbewerber erforderlich sind, stehen also 3 Bewerber auf der Liste, müssen es 9 Stützunterschriften sein.

Stimmt das so?

Danke und Gruß Elke

91702

Community-Antworten (2)

K
klogeist

13.04.2010 um 16:28 Uhr

Nein. 5% der Wahlberechtigten im Unternehmen reichen als Stützer. bei 100 MA also min. 5 Stützer.

P
Petrus

13.04.2010 um 16:34 Uhr

Kurz: Nein.

Lang: Die Zahl von drei Stützunterschriften pro_Wahlvorschlag ergibt sich aus §14a (2) iVm §14(4) BetrVG. Wie ein Wahlvorschlag auszusehen hat, ist in §33 WO vorgeschrieben. Aus. §33(2) iVm §6(2)-(4) WO ergibt sich, dass ein Wahlvorschlag mehrere Kandidaten enthalten kann und sogar "soll".

Ihre Antwort