Anzahl Stützunterschriften auf Bewerberliste
Hallo,
wir haben das vereinfachte Wahlverfahren. Die Vorschlagslisten haben wir hier heruntergeladen. darauf steht, dass die Liste mindestens drei Stützunterschriften haben muss. Unser Wahlvorstand ist der Ansicht, dass die drei Stützunterschriften für jeden Listenbewerber erforderlich sind, stehen also 3 Bewerber auf der Liste, müssen es 9 Stützunterschriften sein.
Stimmt das so?
Danke und Gruß Elke
Community-Antworten (2)
13.04.2010 um 16:28 Uhr
Nein. 5% der Wahlberechtigten im Unternehmen reichen als Stützer. bei 100 MA also min. 5 Stützer.
13.04.2010 um 16:34 Uhr
Kurz: Nein.
Lang: Die Zahl von drei Stützunterschriften pro_Wahlvorschlag ergibt sich aus §14a (2) iVm §14(4) BetrVG. Wie ein Wahlvorschlag auszusehen hat, ist in §33 WO vorgeschrieben. Aus. §33(2) iVm §6(2)-(4) WO ergibt sich, dass ein Wahlvorschlag mehrere Kandidaten enthalten kann und sogar "soll".
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