Auflösen einer gültigen Bewerberliste
kann der wahlvorstand auf antrag des listenführers eine gültige bewerberliste auflösen?
Es ist der Listenführer selbst, der seine eigene Liste mit Einverständnis der anderen Bewerber auflösen möchte.
Community-Antworten (8)
10.05.2014 um 14:07 Uhr
Auf gar keinen Fall: eingereicht ist eingereicht. Wer kommt auf solche Ideen?
10.05.2014 um 20:25 Uhr
Falls die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist, könnte man mit einem Trick den beabsichtigten Zweckerreichen.
10.05.2014 um 21:27 Uhr
Das Ergebnis ja, die "Auflösung" der liste nein
10.05.2014 um 22:21 Uhr
Wenn die Einreichungsfrist vorbei ist: nein. Nach der Wahl kann man als Ausweg die Wahl nicht annehmen. Dann sind die Gewählten automatisch wieder raus.
10.05.2014 um 23:04 Uhr
Während der Einreichungsfrist kann eine Liste mit Zustimmung der Wahlbewerber und Unterstützer jederzeit zurückgezogen werden. Eines Tricks bedarf es hierzu auch nicht. Danach geht es nur noch, wie von Hasenfuss beschrieben.
10.05.2014 um 23:44 Uhr
Damit jetzt nicht wieder eine unendliche Diskussion entsteht. LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
11.05.2014 um 10:51 Uhr
Naja - bezogen auf die Frage
kann der wahlvorstand auf antrag des listenführers eine gültige bewerberliste auflösen?<
kommt dann aber eher die Kernaussage des Urteils zum tragen:
"Der Listenvertreter ist gemäß § 6 IV WO 2001 nicht befugt, die von ihm beim Wahlvorstand eingereichte Vorschlagsliste zurückzunehmen."
Antwort ist also: Nein - geht so nicht, da müssen schon alle, die an der Liste beteiligt sind aktiv werden.
11.05.2014 um 20:40 Uhr
Nichts anderes wurde hier gefragt, von mir auch so beantwortet und auch im Urteil so benannt.
Bei meiner Antwort, wie auch in der Aussage des Urteils, ist die Rede der Notwendigkeit von allen hier Beteiligten.
Dass hier keine Soloveranstaltung des Listenführers vorliegt, die dann natürlich nicht korrekt wäre, ist der Frage auch eindeutig zu entnehmen. Einzig die hier noch notwendigen Unterstützer wurden in der Eingangsfrage nicht benannt. Insofern hast Du recht. Sie wäre in dieser Form nicht rechtsfähig.
Die Kernaussage des Urteils ist aber auch, dass eine generelle Unmöglichkeit, wie hier proklamiert, so nicht besteht und auch nicht so stehen bleiben sollte.
Verwandte Themen
Streichung eines Bewerbers auf der Bewerberliste - wie muss das erfolgen?
Wir haben eine Bewerberliste für die aktuelle Betriebsratswahl erstellt. Auf Platz 11 der Bewerberliste hat sich ein Kollege eingetragen. Insgesamt haben sich 29 Bewerber auf unsere Liste eingetragen
Probezeit vs. Kündigungsschutz - wie ist das bei JAV-Bewerbern?
Bei uns im Betrieb hat am Mittwoch (04.10.06) für 31 Azubis wieder das neue Ausbildungsjahr begonnen - und damit auch eine 6 monatige Probezeit. Am 11.10.06 ist bei uns Deadline für den Eintrag auf
Bewerberliste für BR-Wahlen - ab wann kann die eröffnet werden?
Hallo, ab wann kann denn eine Bewerberliste eröffnet werden, mal abgesehen von der Wahlversammlung? Leider habe ich dazu bisher nichts gefunden. MfG
Neuer Arbeitsvertrag trotz bestehenden gültigen AV
Hallo Kolleginnen + Kollegen, ein Mitarbeiter soll einen komplett neuen Arbeitsvertrag erhalten .Ich bin der Ansicht, dass nur ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag nötig ist. Er ist seit 18 Jah
Welche Kündigungsfrist ist korrekt?
Ein Arbeitnehmer will kündigen. Er beruft sich auf den gültigen Manteltarifvertrag, der besagt dass die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer 4 Wochen beträgt. Es ist keine Öffnungsklausel im MTV. Im