Streichung eines Bewerbers auf der Bewerberliste - wie muss das erfolgen?
Wir haben eine Bewerberliste für die aktuelle Betriebsratswahl erstellt. Auf Platz 11 der Bewerberliste hat sich ein Kollege eingetragen. Insgesamt haben sich 29 Bewerber auf unsere Liste eingetragen (bei 17 Betriebsratsmandaten).
Während wir nun die Unterstützungsunterschriften sammeln, möchte sich der Bewerber des Platzes 11 von unserer Liste streichen lassen. Wir haben derzeit 43 Unterstützungsunterschriften. 50 Unterschriften werden benötigt.
Wie müssen wir formell die Streichung des Kandidaten auf Platz 11 vollziehen, damit wir formal alles richtig machen und nicht über die formale Schiene angreifbar sind.
Hinweis: es besteht erhebliches Konfliktpotential zwischen konkurrienden Bewerberlisten.
Frage also: wie sieht der formal richtige Streichvorgang aus?
Community-Antworten (2)
21.03.2006 um 10:40 Uhr
Hallo Baldo, will die Nr. 11 auf eine andere Liste? Wenn ich Listenführer wäre, würde ich ihn nicht streichen! Du müsstest in so einem Fall alle Stützunterschriften fragen, ob sie damit einverstanden sind. ( Urkunde! ) Er kann sich doch auf einer anderen Liste eintragen, er muss sich halt nach der Abgabefrist für eine Liste entscheiden. Oder will er überhaupt nicht mehr kandidieren? In so einem Fall muss er, sollte er bei der Listenwahl in den Betriebsrat kommen, die Wahl nicht annehmen. Gruss Mona-Lisa
21.03.2006 um 16:53 Uhr
Gestrichen werden kann nur mit Einwilligung aller Beteiligten. Lasst Euch auf diesen Wunsch nicht ein. Wir hatten vergangene Woche gleiches Problem und haben uns auf die Aussage im Fitting Kommentar geeinigt, siehe Antwort von Mona-Lisa.
Da in unserem Fall die Rücknahme der Kandidatur schriftlich und per Einschreiben erfolgt ist, haben wir unseren Kandidaten (cc: Wahlvorstand) ebenfalls schriftlich auf die Fitting-Kommentierung hingewiesen. Er wird nicht gestrichen!
Gruss Fayence
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