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Abfeiern ins minus

V
VFBJN
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wer kann mir helfen ein Mitarbeiter wurde in Abfeiern geschickt und hat nun 50 Stunden minus auf seinem Zeitkonto.

Nun hat er gekündigt und unser Arbeitgeber möchte nun das die minus Stunden mit Urlaub verrechnet werden. Zu diesem Thema haben wir keine BV.

Kann der AG das machen bzw.wo kann ich das nachlesen? Vielen Dank

83803

Community-Antworten (3)

T
Taurus

13.04.2010 um 14:45 Uhr

Bürgerliches Gesetzbuch § 615 [Annahmeverzug] Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt

Somit kann , nach meiner Meinung, weder Geld abgezogen werden, noch mußt über die Kündigungsfrist hinaus gearbeitet werden. Persönliches Pech des AG

H
Hannelore

13.04.2010 um 15:20 Uhr

Was hat den der BR hie rgesagt, unternommen??

B
BentoBox

13.04.2010 um 15:27 Uhr

Urlaubsverrechnung geht schon gar nicht!

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