Abfeiern ins minus
Hallo,
wer kann mir helfen ein Mitarbeiter wurde in Abfeiern geschickt und hat nun 50 Stunden minus auf seinem Zeitkonto.
Nun hat er gekündigt und unser Arbeitgeber möchte nun das die minus Stunden mit Urlaub verrechnet werden. Zu diesem Thema haben wir keine BV.
Kann der AG das machen bzw.wo kann ich das nachlesen? Vielen Dank
Community-Antworten (3)
13.04.2010 um 14:45 Uhr
Bürgerliches Gesetzbuch § 615 [Annahmeverzug] Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt
Somit kann , nach meiner Meinung, weder Geld abgezogen werden, noch mußt über die Kündigungsfrist hinaus gearbeitet werden. Persönliches Pech des AG
13.04.2010 um 15:20 Uhr
Was hat den der BR hie rgesagt, unternommen??
13.04.2010 um 15:27 Uhr
Urlaubsverrechnung geht schon gar nicht!
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