Unser Betrieb hat viele Außenstellen. Bei uns läuft alles über Mail und die Wahl größtenteils über die schriftliche Stimmenabgabe. Nun gab es Veränderungen in der Wählerliste. Muss eine korrigierte Wählerliste erneut an "Inaktive" (zB Mutterschutz ) versendet werden?