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Korrektur Wählerliste

D
dieFragende
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betrieb hat viele Außenstellen. Bei uns läuft alles über Mail und die Wahl größtenteils über die schriftliche Stimmenabgabe. Nun gab es Veränderungen in der Wählerliste. Muss eine korrigierte Wählerliste erneut an "Inaktive" (zB Mutterschutz ) versendet werden?

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

13.04.2010 um 13:22 Uhr

Die Wählerliste muss ohnehin nicht an die Briefwähler versandt werden, sondern nur im Betrieb ausliegen. (§2(4) + §24(1) WO) Damit muss auch keine Korrektur versandt werden.

Eine Ausnahme könnte nur dann gegeben sein, wenn nach §2(4) Satz 4 WO die Wählerliste ausschließlich in elektronischer Form "aushängt".

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Dielöwin

13.04.2010 um 13:23 Uhr

@die Fragende

Klares NEIN der WV ist nicht verpflichtet inaktiven MA eine Wählerliste zukommen zu lassen. Auch muß der WV nicht jeden einzelnen MA(Krank,Urlaub MuSchu) von der bevorstehenden BR-Wahl unterrichten. Dies gehört nicht zu seinen Aufgaben. Die Wählerliste sollte beim WV zur Einsicht vorliegen.

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