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1.Betriebsratswahl 2. Überstunden

K
KillerMiller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Ich habe gleich 2 Probleme und bin mir sicher das man mir helfen kann.

  1. Ich bin im Wahlvorstand für unsere Betriebsratswahl,und unsere Wahl soll am 21.04 stattfinden. Nun habe ich meinem Abteilungsleiter frühzeitig bescheidgegeben, das ich an diesem Tag von 6:00 bis min. 16:00 Uhr die Wahl kontrolliere/durchführe wie auch immer man sagt, also nicht meinem eigentlichen Job nachgehen kann. Nun war seine Aussage sinngemäß: Das werden wir erstnoch sehen und wenn machst du hinterher Spätschicht. Ich hätte sowieso Frühschicht. Nun ist meine Meinung, er kann es mir weder verbieten noch kann er mir die Spätschicht aufs Auge drücken. Ist dies richtig?

  2. Wir haben bis März kurzgearbeitet und arbeiten seit April auch Samstags. Nun hat unserer BR dies genehmigt (genehmigt ist das falsche Wort, meiner Meinung nach hat man sich überrumpeln lassen) mit der Aussage "Samstag ist normaler Werktag". Ich habe einen AV mit 38 Stunden die ich auch von Mo-Fr arbeite also ist doch jede weitere Stunde Mehrarbeit/Überstunde oder nicht.

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Community-Antworten (6)

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wahlvst

13.04.2010 um 10:58 Uhr

  1. Dem Abteiler einmal den § 119 BetrVG und die hier möglichen Folgen (bis zu 1 Jahr Haft) für Ihn zeigen bzw. darauf hinweise. Weiter müsste der BR einer Dienstplanänderung zustimmen.

  2. Steht im ArbV Arbeitstage Mo-Fr so kann der AG den Samstag nur per Änderungskündigung einbringen. Steht aber nur 38 Std/ Woche ist der Samstag inclusive, da wie AG und BR zu recht sagen, auch der Samstag ist ein "nirmaler" Wochentag. Doch bei Umstellung von 5 auf 6 Tage-Woche (also incl. Sa) müsste es auch mehr Urlaub geben. Denn der Mindesturlaub lt. Bundesurlaubsgesetz von 20 Tagen bei 5-Tage-Woche erhöht sich lt. dem Gesetz auf 6 Tage-Woche = 24 Tage.

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Taurus

13.04.2010 um 11:05 Uhr

§20 BetrVG sagte eindeutig das die BR Wahl gesetzlich gechützt ist, Behinderung und Beeinflussung ist strafbar. Die Zeit die Du als BR Mitglied oder wie in diesem Fall als Wahlvorstand eingesetzt bist, ist Arbeitszeit. Bei einer anschliessenden Spätschicht wären das Überstunden. Droh einfach mit §119 und zeige diesem Menschen mal seine Grenzen auf ! Desweiteren gilt natürlich Dein AV, es sei denn es gibte ne Ergänzung bzw. Änderungskündigung. Ansonsten mal den Gang zun Anwalt nicht scheuen. Danach wird es in der Regel viellllllllllllll ruhiger !

T
Taurus

13.04.2010 um 11:07 Uhr

Hupps, hab nicht gesehen das wahlvst fast das gleiche schrieb...sorry

K
KillerMiller

13.04.2010 um 11:37 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

  1. Wäre damit geklärt hab ich mir auch schon so gedacht.

  2. also nochmal genau ich habe im Arbeitsvertrag 36 Stunden stehen durch BV zusätzlich 2 Stunden. Es steht nichts von Mo-Fr sondern wöchtliche Arbeitszeit. Wenn ich jetzt Samstags arbeiten muss, müßte dann nicht die tägliche AZ reduziert werden sonst hätte ich ja eine wöchentliche Arbeitszeit von ca. 45 Stunden.

T
Taurus

13.04.2010 um 11:44 Uhr

So ist es ! Die wöchentlich Arbeitszeit kann vom AG "verteilt" werden wenn nix anderes im Vertrag steht. So leider auch Samstags, wenn dies ein normaler Werktag bei euch ist. Allerdings nur die angegebene Zeit, alles andere wären ja Überstunden.

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DonJohnson

13.04.2010 um 16:43 Uhr

Na ihr seid ja witzig... Also, ich rate dringend davon ab mit dem 119er zu drohen! Wenn muß man bereit sein den auch anzuwenden, und was hilft das im konkreten Fall? Nichts!!!

Da die Wahl deine Arbeitszeit ist, zeige ihm das ArbZG und informiere den BR, der in der Frage ein MBR besitzt!

119er tse tse tse...

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