Erstellt am 13.04.2010 um 08:58 Uhr von wahlvst
1. Dem Abteiler einmal den § 119 BetrVG und die hier möglichen Folgen (bis zu 1 Jahr Haft) für Ihn zeigen bzw. darauf hinweise. Weiter müsste der BR einer Dienstplanänderung zustimmen.
2. Steht im ArbV Arbeitstage Mo-Fr so kann der AG den Samstag nur per Änderungskündigung einbringen. Steht aber nur 38 Std/ Woche ist der Samstag inclusive, da wie AG und BR zu recht sagen, auch der Samstag ist ein "nirmaler" Wochentag. Doch bei Umstellung von 5 auf 6 Tage-Woche (also incl. Sa) müsste es auch mehr Urlaub geben. Denn der Mindesturlaub lt. Bundesurlaubsgesetz von 20 Tagen bei 5-Tage-Woche erhöht sich lt. dem Gesetz auf 6 Tage-Woche = 24 Tage.
Erstellt am 13.04.2010 um 09:05 Uhr von Taurus
§20 BetrVG sagte eindeutig das die BR Wahl gesetzlich gechützt ist, Behinderung und Beeinflussung ist strafbar. Die Zeit die Du als BR Mitglied oder wie in diesem Fall als Wahlvorstand eingesetzt bist, ist Arbeitszeit. Bei einer anschliessenden Spätschicht wären das Überstunden. Droh einfach mit §119 und zeige diesem Menschen mal seine Grenzen auf ! Desweiteren gilt natürlich Dein AV, es sei denn es gibte ne Ergänzung bzw. Änderungskündigung. Ansonsten mal den Gang zun Anwalt nicht scheuen. Danach wird es in der Regel viellllllllllllll ruhiger !
Erstellt am 13.04.2010 um 09:07 Uhr von Taurus
Hupps, hab nicht gesehen das wahlvst fast das gleiche schrieb...sorry
Erstellt am 13.04.2010 um 09:37 Uhr von KillerMiller
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
1. Wäre damit geklärt hab ich mir auch schon so gedacht.
2. also nochmal genau ich habe im Arbeitsvertrag 36 Stunden stehen durch BV zusätzlich 2 Stunden. Es steht nichts von Mo-Fr sondern wöchtliche Arbeitszeit. Wenn ich jetzt Samstags arbeiten muss, müßte dann nicht die tägliche AZ reduziert werden sonst hätte ich ja eine wöchentliche Arbeitszeit von ca. 45 Stunden.
Erstellt am 13.04.2010 um 09:44 Uhr von Taurus
So ist es ! Die wöchentlich Arbeitszeit kann vom AG "verteilt" werden wenn nix anderes im Vertrag steht. So leider auch Samstags, wenn dies ein normaler Werktag bei euch ist. Allerdings nur die angegebene Zeit, alles andere wären ja Überstunden.
Erstellt am 13.04.2010 um 14:43 Uhr von DonJohnson
Na ihr seid ja witzig...
Also, ich rate dringend davon ab mit dem 119er zu drohen! Wenn muß man bereit sein den auch anzuwenden, und was hilft das im konkreten Fall? Nichts!!!
Da die Wahl deine Arbeitszeit ist, zeige ihm das ArbZG und informiere den BR, der in der Frage ein MBR besitzt!
119er tse tse tse...