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Gleichstellungsverfahren - Stellungnahme des Arbeitgebers und des Betriebsrats zum Gleichstellungsverfahren eine Kann - oder eine Mussbestimmung?

S
sarmale
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, ist die Stellungnahme des Arbeitgebers und des Betriebsrats zum Gleichstellungsverfahren eine Kann - oder eine Mussbestimmung. Ich als SBV gebe meine Stellungnahme immer ab, abe r m ü s s e n die andern beiden das auch? Danke im Voraus.

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Community-Antworten (2)

F
Forentroll

13.04.2010 um 10:14 Uhr

Hallo Sarmale,

leider konnte ich nicht direkt etwas finden, was dir helfen könnte: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__93.html Hier würde ich eine Mitwirkungspflicht ableiten.

Bei uns im BR ist es gegenüber vielen anderen BRs gut. Die Vertreterin schwerbehinderter Menschen und ich als BRV arbeiten Hand in Hand. Wir treten in sollchen Fällen immer gemeinsam auf. Wir verfassen immer eine gemeinsame Stellungnahme. Wenn wir zusammen auf Seminare oder Veranstaltungen sind bemerken wir oft, dass die VsM sowie JAV vom BR links liegen gelassen wird. Schade, hier wird ein Potenzial liegen gelassen! Es ist einfach traurig.

H
Hannelore

13.04.2010 um 11:11 Uhr

Der Antragsteller muss in seinem Antrag angeben, wer beteiligt werden soll.

Also SBV, BR und AG

Nur die welche er dort ankreuzt werden beteiligt, also von der Agentur aufgefordert ihre Stellungnahme abzugeben.

Kreuzrt der Antragsteller den AG nicht an, also schließtihn gerne aus, muss er damit rechnen, dass sein Antrag, mangels ausreichender Entscheidungs-/ Klärungsmöglichkeit abgewiesen wird.

Habe diese Webseite gefunden: http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html#G Dort steht vieles über Gleichstellung

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