bis wann muss ein rechtzeitig vor der BR-Sitzung beantragtes Thema spätestens als TOP auf der Liste stehen? Wer entscheidet, was auf der Tagesordnung steht?
Erstellt am 12.04.2010 um 21:07 Uhr von Hannelore DIE TO erstellt der BRV § 29 Abs. 2 Als BRM sollte man einmal das Gesetz lesen http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/download/77/9ee238087536931d3fd4f4580f9174dd.pps/