Anspruch Sitzunsprotokoll Betriebsausschuss nur zum TOP der Teilnahme
Guten Abend, als Mitarbeiter einer Abteilung wurde ich zu einer Sitzung des 'Betriebsausschusses' eingeladen. Und zwar nur zum TOP -Mails von Mitarbeiter X an den BR Bei dieser Sitzung ging es sehr kontrovers und teilweise unsachlich zu. Diese Sitzung wurde von einer Dame protokolliert.
Nun wollte ich als Betroffener, zwecks Beratung mit einem Anwalt, nur für diesen Top einen Auszug des Sitzungsprotokolls haben..
Dies wurde vom BR mit dem Hinweis abgelehnt, das Protkoll wäre nicht zur Weitergabe ausserhalb des BR vorgesehen. Soviel zu den Arneitnehmervertretern Frage: kann ein Anwalt oder auch ein Gericht die Herausgabe des Protokolls für meinen TOP veranlassen ?? Danke
Community-Antworten (7)
23.05.2011 um 23:55 Uhr
Und du glaubst das steht alles im Protokoll?
24.05.2011 um 00:02 Uhr
@AucheinGast Gegenfragen als Antwort? Naja...
@airport Was will man denn als AN damit? Beklagbar ist das nicht... ...m.E. hat man auch kein Anrecht auf den Ausschnitt der Sitzungsniederschrift.
24.05.2011 um 00:05 Uhr
Was will man denn als AN damit?
Kölner Gegenfragen als Antwort? Naja...
24.05.2011 um 00:20 Uhr
@AucheinGast Echolallie - jetzt aber schnell zum zuständigen Doktor!
24.05.2011 um 11:00 Uhr
Ich will auch eine Gegenfrage stellen, denn das was airport da schreibt ist absolut unerklärlich......
@airport
WAS zum Teufel willst Du denn vor Gericht erreichen?
Der Betriebsrat ist nicht Dein AG und demzufolge kann was auch immer der BR Dir in dieser Sitzung angetan hat keinerlei von einem Gericht zu ächtende oder überhaupt zu beurteilende Sache darstellen, außer Du willst auf Mobbing o.ä. (nach Deiner Darstellung wahrscheinlich sinnlos) oder auf ein Fehlverhalten des BR in rechtlicher Hinsicht (z.B. Nichtberücksichtigung einer Beschwerde von Dir) hinaus.
Was auch immer Du vor Gericht erreichen willst, sofern das Protokoll des BR dafür von Belang ist wird (nur!) das Gericht dieses anfordern. Das Protokoll ist (wie auch die Sitzung) auf jeden Fall nicht öffentlich und darf das BR-Büro auf keinen Fall verlassen, auch nicht von einem Nicht-BR eingesehen werden. Einzig der AG hat ein Anrecht auf Auszüge zu TOPs bei denen er anwesend war. Insofern haben sich Deine Arbeitnehmervertreter absolut korrekt verhalten!
NB: Nicht alles was sich ein AN von seinem BR wünscht liegt auch in der Macht oder auch nur in der Zuständigkeit des BR!
24.05.2011 um 11:04 Uhr
Kölner, wie hälst du das nur seit Jahren mit solchen Dummies aus?
24.05.2011 um 11:09 Uhr
@uhuneu '...und das alles ohne einen einzigen Tropfen Rum'
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