Erstellt am 12.04.2010 um 20:03 Uhr von nicoline
HuddelDuddel,
*Was passiert, wenn niemand die Wahl anficht?*
Gar nichts, der BR bleibt wie gewählt im Amt!
*Kann das dann später noch bemängelt werden? *
Die Fristen und das Verfahren für die Anfechtung sind festgelegt:
§ 19 Wahlanfechtung
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
*Oder sind dann alle gewählten BR-MItglieder rechtmäßig im Amt?*
Die neu gewählten BRM sind im Amt, bis das Gericht etwas anderes sagt oder die Wahl für nichtig erklärt.
*Bis zum Ende der Amtszeit des aktuellen BR ist zeitlich keine komplette Neuwahl mehr möglich.*
Dann habt Ihr, bis zum Abschluss einer neuen Wahl, eine betriebsratslose Zeit!
Erstellt am 12.04.2010 um 21:06 Uhr von HuddelDuddel
Hallo,
wäre das denn ein Grund, der zu Nichtigkeit führen kann oder nur zum Anfechten?
Angenommen es würde zu einer betriebsratslosen Zeit kommen, was passiert dann mit den Betriebsvereinbarungen, die der jetztige BR abgeschlossen hat. Bleiben die weiterhin gültig, wenn ein neuer BR gewählt ist? Oder muss der neue BR alles wieder neu machen?
Wie würde das aussehen, wenn der AG während der betriebsratslosen Zeit mitteilen würde, dass die BVs nicht mehr gelten?
Gruß
HuddelDuddel
Erstellt am 12.04.2010 um 21:29 Uhr von nicoline
HuddelDuddel,
die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl wird äußerst selten festgestellt, einen Wahlanfechtungsgrund sehe ich hier aber sehr deutlich. Wenn Ihr keine betriebsratslose Zeit haben wollt, müsst Ihr die Wahl bis zum Ende laufen lassen und sie dann in der angegebenen Frist anfechten, dann bleibt der neu gewählte BR bis zum Urteilsspruch im Amt und die Beschlüsse sind auch wirksam.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass der BR, nach Konstituierung, geschlossen zurücktritt, dann bleibt er bis zum Abschluss der Neuwahl auch im Amt und man spart sich die Gerichtskosten, ist nur die Frage, ob das bei Euch zu erreichen sein würde.