Welche Fristen gibt es für die Anfechtung?
wie verhält es sich mit dem Wahlergebnis, wenn eine an sich anfechtbare Wahl (irgendetwas während der Vorbereitungen oder so...) ..also wenn sie nihct angefochten wird? welche Fristen gibt es für die Anfechtung? wird die Wahl dann wirksam?
Community-Antworten (4)
24.05.2006 um 22:57 Uhr
Gib uns ein paar mehr infos,dann wirst du sicher eine vernünftige antwort bekommen.
24.05.2006 um 23:03 Uhr
bis zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnis, sonst Wahl normalerweise wirksam
25.05.2006 um 00:00 Uhr
Die Wahl ist wirksam.......... bis das Arbeitsgericht nach einer Anfechtung etwas anderes entscheidet.Für eine Anfechtung gilt die 2 Wochen Frist.
25.05.2006 um 02:01 Uhr
"wie verhält es sich mit dem Wahlergebnis, wenn eine an sich anfechtbare Wahl (irgendetwas während der Vorbereitungen oder so...) ..also wenn sie nihct angefochten wird?"
Stell Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin...
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