Nichterledigung von BR Arbeitsaufträgen - was kann BRV tun?
In welchem Gesetz und in welchem §§ ist es geregelt, was ich als BR-Vorsitz tun kann, wenn BR Mitglieder Arbeitsaufträge trotz zusätzlicher Freistellungen nicht erledigen und keine Ergebnisse vorlegen.
Community-Antworten (7)
12.04.2010 um 20:08 Uhr
Tubbs, In welchem Gesetz und in welchem §§ ist es geregelt, was ich als BR-Vorsitz tun kann, wenn BR Mitglieder Arbeitsaufträge trotz zusätzlicher Freistellungen nicht erledigen und keine Ergebnisse vorlegen. Tja, dazu finde ich auch kein Gesetz und keinen §. Hilft nur reden und notfalls überlegen, ob der "Arbeitsauftrag" (hört sich irgendwie komisch an) zu umfangreich oder zu anspruchsvoll oder das BRM dafür vielleicht gar nicht wirklich befähigt war!
12.04.2010 um 20:23 Uhr
@ nicoline Danke für deinen Beitrag!
Vielleicht kommt ja gleich noch Don Johnson um die Ecke und hilft Tubbs bei seinem Problem!
Obwohl ich auch nichts gefunden habe, außer die Möglichkeit die Personen beim Boss in die Pfanne zu hauen bezüglich einer Freigestellten Woche. Aber das ist auch nicht mein Ding! Ich werde es mit dem Reden probieren! Hoffe es hilft!!!!
12.04.2010 um 21:00 Uhr
@Tubbs was ich als BR-Vorsitz tun kann, wenn BR Mitglieder Arbeitsaufträge trotz zusätzlicher Freistellungen nicht erledigen und keine Ergebnisse vorlegen.
Mir ist nicht bekannt, dass der BRV Aufgaben verteilt. Macht das nciht das Gremium als solches? Einen BRV der so agiert würde ich dann mal "Fürst" nennen... nichts für ungut...
12.04.2010 um 21:09 Uhr
@ Don Johnson
Selbstverständlich werden die Sachen im Gremium verteilt! Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil Don! Nichts für ungut ! ;)
Aber davon mal abgesehen, hast du irgendeinen Tip?
Na dann danke für nichts Don Johnson!!!
12.04.2010 um 21:32 Uhr
@Tubbs Wieso für ncihts? Hmmmm, ich denke (und ich dachte das hätte ich geschrieben), dass der BRV nicht dafür zuständig ist, nicht gemachte Arbeit zu sanktionieren. Im Gegenteil. Der BRV ist IMHO dafür zuständig, die Leute zu motivieren. Das allerdings ist meine bescheidene Meinung dazu.
Jedes BRM macht seine Arbeit eigenständig. Jedes BRM egal ob frei gestellt oder auch nciht teilt sich seine BR Arbeit selbst ein. Sanktioen sind ergo nciht vorgesehen. Es sei denn, es handelt sich um großbe Pflichtverletzungen - so las sich dein Anliegen aber nciht.
Sorry, wenn ich dir nciht mehr helfen konnte, aber deine Frage ist nicht ne Frage über Gesetzesmäßigkeiten, sondern über den Umgang miteinander. Wenn mir einer sagt was ich zu tun oder zu lassen habe, würde ich auch erstmal auf stur schalten - aber das ist wie gesagt meine Meinung.
Ich denke und befürchte dass du das Pferd vom falschen Ende aufzürmen willst. Aber auch das ist lediglich meine Meinung...
Hörte sich nur so an, als ob du Wert auf diese gelegt hättest, ansonsten hätte ich echt nciht mal geantwortet... Da war also meine Kristallkugel echt nciht gut (sollte ich wieder gewählt werden, muß ich echt mal ne neue kaufen und nciht second Hand ;-)))
12.04.2010 um 22:25 Uhr
Hallo, weiß nicht ob es dir hilft aber wir haben das mit in unsere Geschäftsordnung gebracht das Mitglieder nach zuteilung ihrer Arbeitsaufgaben sich regelmäßig dazu äussern müssen bzw Prtokolle anfertigen je nach Tätigkeit und ansonsten würde ich da auch ein klärendes Gespräch führen ob die Person die BR-Tätigkeit auch ernst nimmt oder nur eine Freistellung wollte,so einen Fall haten wir auch wollte Freistellung aber nix dafür tun.Sowas ist traurig.
12.04.2010 um 22:49 Uhr
@Shadowweaver Um jemanden die Freistellung zu entziehen braucht keine GO nutzbar gemacht werden...
Die Frage ist doch aber hier, wie das Gremium geführt wird...
Zumindest sehe ich das so...
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