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Ersatzmitglieder - Wann muss ein Ersatzmitglied unbedingt zu Sitzungen einberufen werden?

A
Annett
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betriebsrat sind 9 Mitglieder. Zur Zeit ist ein Mitglied wegen Krankheit nicht anwesend. Unsere Vorsitzende hat automatisch das Ersatzmitglied eingeladen, obwohl wir trotz des fehlenden Mitgliedes beschlußfähig sind. Wann muss nun ein Ersatzmitglied unbedingt zu Sitzungen einberufen werden?

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Community-Antworten (2)

P
peters

12.04.2010 um 17:52 Uhr

Das ist doch eindeutig geregelt:

BetrVG §25 (1) "Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats."

Da steht weder etwas von "eventuell" noch von"kann" oder "Beschlussfähigkeit".

T
Taurus

12.04.2010 um 18:21 Uhr

Genau so ist es, immer wenn ein festes Mitglied wegen Urlaub/Krankheit/Dienstreise nicht anwesend sein kann, muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Das hat mit Beschlussfähig oder so was erstmal nichts zu tun. Fehlen 2, werden 2 Ersatzmitglieder eingeladen usw.....

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