Betriebsleiterin und sein Stellvertreter beschweren sich gegen die Wählerliste.
Werte Kollegen/innen
Die Betriebsleiterin und sein Stellvertreter in unserem Unternehmen (ca.240 MA) haben gegen die Liste der Wahlberechtigten MA Beschwerde bei uns (WV)eingereicht, da sie sich auf dieser nicht wiederfanden. Die Betriebsleiterin und sein Stellvertreter sind im Sinne des §5 (Abs.3) BetrVG als leitende Angestellte aus belegbaren Gründen einzustufen. Nach § 18 a BetrVG, wurden dem WV Informationen Ihrer Stellenbeschreibung vorenthalten. Muss der WV bei der Beantwortung der Beschwerde alle zutreffenden Gründe für das zurückweisen dieser Beschwerde aufführen? Oder reicht ein schlichtes " Beschwerde zurückgewiesen "?
Danke Gruß Herman
Community-Antworten (7)
12.04.2010 um 16:02 Uhr
Beschwerde zurückweisen mit der Begründung dass vom WV als ltd. Angestellte eingestuft. Der Klageweg vor dem Arbeitsgericht bleibt denen ja offen.
12.04.2010 um 16:02 Uhr
Was sagt das Gesetz:
Zum Betriebsrat können nur "Arbeitnehmer" im Sinne des § 5 BetrVG kandidieren. Leitende Angestellte, also Personen die gem. § 5 (3) BetrVG "nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb" leitende Aufgaben wahrnehmen, sind vom aktiven und passiven Wahlrecht zur Betriebsratswahl ausgeschlossen.
Also wenn sicher ist das sie "Leitend" sind, haben sie keinen Grund sich zu Beschweren. Die Pflicht zu Prüfen ob sie leitend sind oder nicht muss der Wahlvorstand eroiren.Wenn sie selbstständig Einstellen/Entlassen können wäre dies zum Beispiel ein Kriterium.
12.04.2010 um 16:40 Uhr
Danke, habe mir so etwas schon gedacht.
Gut hier immer mal hilfreiche Meinungen einholen zu können.
Gruß Herman
12.04.2010 um 17:55 Uhr
@herman Dürfte ich fragen wie der WV dazu kommt, dass diese Kollegen LA sind? Nur mal so zur Info für mich, ich befürchte nämlich, dass ihr der WV dort einem Irrtum unterliegen könnte...
12.04.2010 um 18:10 Uhr
Wir hatten fast das gleiche Problem, nicht das sich bei uns die MA aufgestellt haben, sondern ging es um das Wahlrecht. Aber sie dürfen Wählen, weil sie keine befugnis haben allein zu endscheiden. Darum würde ich das bei euch klären, nicht das ihr dann doch noch vor Gericht müsst. d^.^b
13.04.2010 um 01:08 Uhr
Ihr 2 Nasen. @DonJohnson, was Du so alles befürchtest... @Musha, was schreibst Du da für nen Müll? Aus deinem Beitrag wird kein Mensch schlau...
13.04.2010 um 01:44 Uhr
Diplopol Wieder Langeweile?
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