Unentschuldigtes Nichterscheinen am Arbeitsplatz
Ein Auszubildender ist schon 3X mal unenschuldigt nicht zur Arbeit erschienen. Der Auszubildender hat 3x eine Abmahnung erhalten. Der Arbeitgeber will den Auszubildenden die drei Fehltage, vom Urlaub abziehen. Frage: Darf der Arbeitgeber das einfach so, ist das überhaubt rechtens ? Auf welchen § kann ich nach schauen? Vielen dank für Eure mühe.
Community-Antworten (3)
12.04.2010 um 15:45 Uhr
Ja, das darf er - aber nur, wenn der gesetzliche Mindestanspruch des Mitarbeiters dadurch nicht unterschritten wird. Denn laut Bundesurlaubsgesetz hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr.
12.04.2010 um 19:45 Uhr
Da habt ihr aber einen sehr kullanten (und auch dummen ) Arbeitgeber. 3 Abmahungen ohne Konsequenzen...... Welch kleine, heile Welt. Bei uns wäre der Azubi nicht mehr da.......
12.04.2010 um 19:47 Uhr
Eine Verrechnung von Fehlzeiten mit dem Urlaubsanspruch ist unzulässig!
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