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Beschäftigungsart auf den Vorschlagslisten

H
Hasenfuss
Nov 2016 bearbeitet

Auf den Vorschlagslisten ist bei manchen Bewerbern unter "Beschäftigungsart" die Abteilung angegeben, in der er arbeitet. Sind diese Vorschlagslisten dann ungültig? Wenn nein, darf der WV bei der Erstellung der Stimmzettel die richtige Beschäftigungsart eintragen oder muss der WV die Bezeichung so übernehmen, wie es auf der Vorschlagsliste steht?

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Community-Antworten (1)

S
sueton

14.04.2010 um 20:07 Uhr

Ist die Art der Beschäftigung erkennbar-z.B.Produktion-reicht das,da ja auch gewünscht wird,daß alle Betriebsbereiche adäquat vertreten sind.Die Stimmzettel müssen mit den Angaben der Vorschlagsliste übereinstimmen,also keine Änderung.

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