Beschäftigungsart auf den Vorschlagslisten
Auf den Vorschlagslisten ist bei manchen Bewerbern unter "Beschäftigungsart" die Abteilung angegeben, in der er arbeitet. Sind diese Vorschlagslisten dann ungültig? Wenn nein, darf der WV bei der Erstellung der Stimmzettel die richtige Beschäftigungsart eintragen oder muss der WV die Bezeichung so übernehmen, wie es auf der Vorschlagsliste steht?
Community-Antworten (1)
14.04.2010 um 20:07 Uhr
Ist die Art der Beschäftigung erkennbar-z.B.Produktion-reicht das,da ja auch gewünscht wird,daß alle Betriebsbereiche adäquat vertreten sind.Die Stimmzettel müssen mit den Angaben der Vorschlagsliste übereinstimmen,also keine Änderung.
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