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Vorschlagslisten für die BR-Wahl

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Gizmo
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns finden demnächst BR- Wahlen statt. Nun meine Frage: Dürfen Vorschlagslisten an der Pinnwand ausgehangen werden in dem sich jeder einträgt der sich für die BR- Wahl aufstellt oder müssen Wahlvorschläge schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden. Wir sind ein Betrib mit 25 Beschäftigten, alles Frauen. Bei uns findet das vereinfachte Wahlverfahren statt. Danke für eine Antwort!!

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Community-Antworten (1)

T
Taurus

12.04.2010 um 13:39 Uhr

Wahlvorschläge müssen schriftlich bis zu einem bestimmten Termin beim Wahlvorstand eingereicht werden.

(1) In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt.

(2) Wahlvorschläge können bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands nach § 17a Nr. 3 gemacht werden; für Wahlvorschläge der Arbeitnehmer gilt § 14 Abs. 4 mit der Maßgabe, dass für Wahlvorschläge, die erst auf dieser Wahlversammlung gemacht werden, keine Schriftform erforderlich ist.

(3) Ist der Wahlvorstand in Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 17a Nr. 1 in Verbindung mit § 16 vom Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat oder nach § 17a Nr. 4 vom Arbeitsgericht bestellt, wird der Betriebsrat abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Wahlvorschläge können bis eine Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats gemacht werden; § 14 Abs. 4 gilt unverändert.

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