Hallo Forum,

wir haben in unserem Betriebsrat für den Fall der Fälle einen Stellvertreter des Stellvertreters (Vorsitz) gewählt. Jetzt möchte dieser zu einer Schulung für Betriebsratsvorsitzende gehen und die Geschäftsleitung hat das abgelehnt mit der Begründung dieses Amt gäbe es nicht.
Kann mir jemand sagen, ob das rechtlich so stimmt? Wo steht das, wenn es stimmt?
Oder muß man das daraus entnehmen, das im BetrVG nur vom Vorsitzenden und dessen Stellvertreter die Rede ist?