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Freigestelltes GesamtBetriebsratsmitglied - Neustruktierung was dann?

S
skyper
Jan 2018 bearbeitet

Annahme: BR-Vorsitzender einer Teilregion wird von den anderen BR-Vorsitzenden anderer Teilregionen in der konstituierenden Sitzung im Mai 2006 zum Gesamt-BR-Vorsitzenden gewählt. Aufgrund der Unternehmensgröße ist der Gesamt-BR-Vorsitzende damit freigestellt.

Im Laufe des Jahres 2006 wird es zu Neustrukturierungen der Regionen kommen, d.h. Teilregionen fallen weg und andere Teilregionen werden zu einer neuen Region zusammengefasst. Diese neue Region hat dann zwangsläufig andere Betriebsratsmitglieder. Wird dann unter den neuen Betriebsratsmitgliedern ein neuer Gesamt-BR-Vorsitzender der neuen Region gewählt? Verliert der im Mai 2006 gewählte und freigestellte Gesamt-BR-Vorsitzende seinen Status der Freistellung, falls er bei der Neuwahl nicht im Amt bestätigt wird? Oder gibt es dann eine Übergangszeit etc.. Vielen Dank! skyper

2.50503

Community-Antworten (3)

RI
Ramses II

30.03.2006 um 02:16 Uhr

Skyper,

das ist ziemlich wirr was Du da schreibst.

"Konstituierende Sitzung" des GBR (das verstehe ich doch richtig?) im Mai 2006? Ergibt sich das aus den Wahlterminen? Wie kommt es, dass es bisher noch keinen GBR gegeben hat? Seid Ihr eine Neugründung oder geht es um einen Betriebsteilübergang?

Was heißt "Neustrukturierung der Regionen"? Wie wirkt sich das auf die Betriebsräte aus? Wieso ist der GBR-Vorsitzende freigestellt? Auf welcher Rechtsgrundlage?

etc.

S
skyper

30.03.2006 um 15:39 Uhr

Hallo Ramses II

sorry, wenn ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe - aber der Sachverhalt ist auch ziemlich kompliziert.

Die konstituierende Sitzung ergibt sich aus dem Wahltermin. Aufgrund der Unternehmensgröße gibt es mehrere freigestellte Betriebsräte und zwar in jeder Region einen. Der GBR-Vorsitzende jeder Region wird von den gewählen BR der Region gewählt. Da aber große Gebietsteile der bisherigen Region an eine andere Region abgegeben werden und neue hinzukommen kommt es doch automatisch in der neuen Region zu anderen Betriebsratsmitgliedern der neu gebildeten Region. Müssen die BR der neuen Region einen neuen GBR wählen? Was ist mit dem im Mai gewählten GBR der alten Region? Bleibt dieser freigestellt auch wenn er nicht mehr gewählt werden sollte?

Ich hoffe es ist jetzt deutlicher geworden, wenn nicht habe ich Pech gehabt!

Gruss skyper

RI
Ramses II

30.03.2006 um 16:50 Uhr

Skyper,

ich glaube nicht dass es an dem Sachverhalt liegt dass der Sinn Deiner Worte weitgehend unverständlich bleibt.

Da der GBR nicht gewählt wird, kann sich die konstituierende Sitzung auch nicht "aus dem Wahltermin" ergeben. Ein GBR ist zu erreichten sobald es in einem Unternehmen mindestens zwei Betriebsratsgremien gibt. Warum habt Ihr bisher keinen GBR gehabt?

"Der GBR-Vorsitzende jeder Region wird von den gewählen BR der Region gewählt." Regionale GBR-Vorsitzende? Wo gibt es denn so etwas? Im Gesetz ist so etwas nicht vorgesehen.

Gebietsteile die von einer Region zu einer anderen wandern? Ist das über einen Tarifvertrag geregelt?

Entweder bemühst Du Dich mal die Hintergründe etwas verständlicher zu schildern oder Du wirst nur LariFari Antworten bekommen. Auf dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen ist Dein Beitrag nicht zu verstehen.

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