Erstellt am 10.04.2010 um 11:27 Uhr von Hanne
Hallo Frager...
kommt darauf an, was in den einzelnen Arbeitsverträgen steht. Wenn jemand einen Arbeitsvertrag hat, worin steht, daß er nur z.B. frühschicht machen brauch hat der BR keinen Einfluß und kann diese Arbeitszeiten nicht ändern. Wenn aber ein Arbeitnehmer nur Std pr Woche hat, kann man diese mit einer BV ändern. Und der AN muß sich fügen.
Erstellt am 10.04.2010 um 11:39 Uhr von DonJohnson
@Hanne
*kommt darauf an, was in den einzelnen Arbeitsverträgen steht. Wenn jemand einen Arbeitsvertrag hat, worin steht, daß er nur z.B. frühschicht machen brauch hat der BR keinen Einfluß und kann diese Arbeitszeiten nicht ändern.*
Das ist so nciht richtig. Ich denke du berufst dich auf das Günstigkeitprizip. In diesem Fall zählt das aber nciht wie unlängst das BAG entschieden hat. Warum nicht... Tja, sollte dieser MA auf seinen AV bestehen könnte, wird er eventuell betriebsbedingt gekündigt. Aus diesem Grund entschied das BAG, dass es für den AN "günstiger" ist der BV zu unterliegen. Hört sich seltsam an, aber bei ein wenig überlegen ist es auch so ;-)))
Erstellt am 10.04.2010 um 12:25 Uhr von Hanne
Hallo DJ
Dann muß es sich aber in den letzten12 Monaten geändert haben. War letztes Jahr zum Seminar in HH bei einem Richter vom LAG. Übrigens eines hier von W. A. F.
Hieß flexibilisierung der Arbeitszeit und dessen Entlohnung.Was der BR erreichen kann........ Ging dort gerade um Schichtsysteme.. Und Norbert.. so hieß der Richter hat uns gerade das so erklärt.. hatten dazu auch ein Fallbeispiel einer Krankenschwester die nur Spätschicht hatte.. und der BR wollte sie auch in die Frühschicht schicken.sie wollte aber nicht wegen ihren Kindern...... Vielleicht wenn es günstiger für die MA ist.. Aber sie können auf Ihren Vertrag bestehen.. aber vielleicht will der MA das garnicht, weil es für ihn nicht günstiger ist. Familie u.s.w.
Zumindest hatte dort der BR keine Chance. Sie blieb bei Ihrer Spätschicht
Aber Gesetze ändern sich ja auch.. will also nicht ausschließen, daß Du recht hast.
Erstellt am 10.04.2010 um 12:45 Uhr von DonJohnson
Das solltest du auch nciht ausschließen - das Gesetz hat sich nciht geändert, nur die Rechtsprechung. In dem von mir zitierten Fall ging es um eine andere schicht - von 2 auf drei schicht - im AV stand 2 Schicht - auch wegen Kind. Hier hat das BAG aber eindeutig so geurteilt wie ich es schrieb.
Hmmm - WAF Seminar, da wurde mir auch mal was erzählt ;-)
Erstellt am 10.04.2010 um 13:50 Uhr von Hannelore
DJ welches Az und von wann??