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Versetzung in andere Schichten - Kann ich mich nur auf die Frühschicht bzw. Normalschicht versetzen lassen damit ich meine BR - Arbeit ordnungsgemäß nachgehen kann?

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brmdr
Jan 2018 bearbeitet

Wir hatten am letzten Do Beratungsgespräch mit AG über eine Teilfreistellung nach §38 BetrVg. Nachdem der AG massiv dagegen gesprochen hat wurde der Beschluss zur Freistellung nach §38 abgelehnt.

Nun ist es so, das ich immer Wechselschicht ( Spät - Früh ) habe. Kann ich mich nur auf die Frühschicht bzw. Normalschicht versetzen lassen damit ich meine BR - Arbeit ordnungsgemäß nachgehen kann ?

Wenn ja wo kann man dies genau ablesen ? Im Kittner ist nur die Rede von der Nacht- in die Normalschicht ....

Wie geht man weiterhinvor dann ?

4.10906

Community-Antworten (6)

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Immie

28.01.2008 um 15:39 Uhr

@brmdr Was ist denn das? Bei dem Beratungsgespräch kann der AG Bedenken gegen die Freistellung einzelner BRM äussern... Aber doch nicht generell... Sorry...aber wie seid ihr denn drauf? Ich denke jetzt solltet ihr über eine "ganze" Freistellung nachdenken:-)

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Petrus

28.01.2008 um 15:52 Uhr

§ 38 (2) Satz 7 BetrVG: Ruft der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht an, so gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als erteilt.

Dann wartet mal zwei Wochen ab...

B
brmdr

28.01.2008 um 16:26 Uhr

naja bei uns gab es halt welche die eingeknickt sind - und der beschluss wurde eben gefasst das es keine freistellung gibt ! finde ich auch scheiße - aber ich kann ja nicht mich freistellen lassen obwohl der beschluss anders lautete

M
Mona-Lisa

28.01.2008 um 16:31 Uhr

@brmdr, wieviel BR's seid ihr?

P
Petrus

28.01.2008 um 16:38 Uhr

@BRmdr: Kann man denn einen Beschluss fassen, der dem Wortlaut des BetrVG widerspricht? Und dort steht drin: "sind mindestens freizustellen" Nichts von "können freigestellt werden" oder "nach Genehmigung durch den AG". Wenn Euer BR nicht dafür sorgt, dass die im §38 genannte Mindestzahl freigestellt, also das Gesetz einghalten wird, kann man das auch als Pflichtverstoß gem. §23 werten... Viel Spaß bei der Diskussion in der nächsten Sitzung.

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VIONÄR

28.01.2008 um 17:14 Uhr

Schade, dass bei Euch welche eingeknickt sind! Wir kennen das aus eigener Erfahrung, haben uns auch beim ersten Mal beeindrucken lassen. Aber, glaubt mir, eine Teilfreistellung ist immer die schlechtere Lösung. Wie oft kommt dann der Spruch: "Ach, könntest du nicht mal aushelfen, mal hier, mal da?" Und Dein Gewissen sagt Dir, wenn ich nein sage, dann kriegt der oder der keinen Urlaub und Du bist immer in diesem Strudel, Deine Kollegen nicht hängenzulassen aber auch Deine BR- Arbeit machen zu wollen. Lieber einmal nein sagen als zehnmal vielleicht, denkt über Euren Beschluss nochmal nach, auch wenn Euch mit Konsequenzen gedroht wird. Ich glaube nicht, dass Betriebe geschlossen werden, weil es freigestellte Betriebsräte gibt. Wenn davon Heil und Unheil abhängen soll, na dann kannst Du die Firma eh vergessen!

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