Versetzung in andere Schichten - Kann ich mich nur auf die Frühschicht bzw. Normalschicht versetzen lassen damit ich meine BR - Arbeit ordnungsgemäß nachgehen kann?
Wir hatten am letzten Do Beratungsgespräch mit AG über eine Teilfreistellung nach §38 BetrVg. Nachdem der AG massiv dagegen gesprochen hat wurde der Beschluss zur Freistellung nach §38 abgelehnt.
Nun ist es so, das ich immer Wechselschicht ( Spät - Früh ) habe. Kann ich mich nur auf die Frühschicht bzw. Normalschicht versetzen lassen damit ich meine BR - Arbeit ordnungsgemäß nachgehen kann ?
Wenn ja wo kann man dies genau ablesen ? Im Kittner ist nur die Rede von der Nacht- in die Normalschicht ....
Wie geht man weiterhinvor dann ?
Community-Antworten (6)
28.01.2008 um 15:39 Uhr
@brmdr Was ist denn das? Bei dem Beratungsgespräch kann der AG Bedenken gegen die Freistellung einzelner BRM äussern... Aber doch nicht generell... Sorry...aber wie seid ihr denn drauf? Ich denke jetzt solltet ihr über eine "ganze" Freistellung nachdenken:-)
28.01.2008 um 15:52 Uhr
§ 38 (2) Satz 7 BetrVG: Ruft der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht an, so gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als erteilt.
Dann wartet mal zwei Wochen ab...
28.01.2008 um 16:26 Uhr
naja bei uns gab es halt welche die eingeknickt sind - und der beschluss wurde eben gefasst das es keine freistellung gibt ! finde ich auch scheiße - aber ich kann ja nicht mich freistellen lassen obwohl der beschluss anders lautete
28.01.2008 um 16:31 Uhr
@brmdr, wieviel BR's seid ihr?
28.01.2008 um 16:38 Uhr
@BRmdr: Kann man denn einen Beschluss fassen, der dem Wortlaut des BetrVG widerspricht? Und dort steht drin: "sind mindestens freizustellen" Nichts von "können freigestellt werden" oder "nach Genehmigung durch den AG". Wenn Euer BR nicht dafür sorgt, dass die im §38 genannte Mindestzahl freigestellt, also das Gesetz einghalten wird, kann man das auch als Pflichtverstoß gem. §23 werten... Viel Spaß bei der Diskussion in der nächsten Sitzung.
28.01.2008 um 17:14 Uhr
Schade, dass bei Euch welche eingeknickt sind! Wir kennen das aus eigener Erfahrung, haben uns auch beim ersten Mal beeindrucken lassen. Aber, glaubt mir, eine Teilfreistellung ist immer die schlechtere Lösung. Wie oft kommt dann der Spruch: "Ach, könntest du nicht mal aushelfen, mal hier, mal da?" Und Dein Gewissen sagt Dir, wenn ich nein sage, dann kriegt der oder der keinen Urlaub und Du bist immer in diesem Strudel, Deine Kollegen nicht hängenzulassen aber auch Deine BR- Arbeit machen zu wollen. Lieber einmal nein sagen als zehnmal vielleicht, denkt über Euren Beschluss nochmal nach, auch wenn Euch mit Konsequenzen gedroht wird. Ich glaube nicht, dass Betriebe geschlossen werden, weil es freigestellte Betriebsräte gibt. Wenn davon Heil und Unheil abhängen soll, na dann kannst Du die Firma eh vergessen!
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Mobbing, Abmahnungen, Versetzung
ÄlterIch brauche dringend Eure Hilfe. Habe mich vor 1,5 Jahren schon mal an Euche gewandt. Seit ich im BR bin werde ich gemobbt. Zuerst wurde ein Leiharneitnehmer auf mich angesetzt. Ich bekam eine Abmahnu
3-Schichtarbeit
ÄlterHallo, wir arbeiten in einem Krankenhaus und haben größtenteils alle einen 3.Schichtvertrag. Bei uns gilt der TVÖD. Nun kommt es immer öfters vor, das Mitarbeiter nach dem Dienstplan nur 2 verschied
10% weniger Geld durch Änderung Schichtsystem?
ÄlterHallo In meinem Betrieb wird zum Teil in 4 Schicht System mit 19 Schichten pro Woche somit 19 Arbeitstagen pro Monat gearbeitet. Alle Schichten ausser Samstag Nacht und Sonntag Früh sind Produktions