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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitänderung - was ist, wenn die MA/BR nicht einverstanden sind?

M
MasterOfTheUniverse
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hier kommt mein erster Beitrag und auch die erste Frage:

Wir sind ein 9er BR, mit ca. 400 MA !

In einer Abteilung soll nun die Arbeitszeit geändert werden, dort arbeiten 1 MA. Der eine ist Meister und hat Normalschicht, der andere hat Dauernachtschicht !

Nun soll ein 3-Schichtsystem eingeführt werden (und ein weiterer MA kommt hinzu). Der mit der Dauernachtschicht bleibt (bis auf kleinere Änderungen) - aber der Meister und der neue MA sollen in Früh und Spät rollieren...

Natürlich ist der Meister ziemlich aufgebracht, da er diesen Job NUR unter dem Aspekt angenommen hat, wenn er Normalschicht arbeiten kann - ansonsten hätte er ihn NICHT angenommen (das war die Vorraussetzung) Aber auch der Nachrschicht MA ist nicht mit den Konditionen zufrieden ...

Wir haben für diese Abteilung leider keine BV !! Aber die geltenden AV schreiben eine Normalschicht vor !

Wir haben die GF gefragt, warum eine 3-Schicht erstellt werden soll - dann haben wir nur einen "Wisch" bekommen, auf dem ein paar kleine wirtschaftliche Argumente standen !! Diesen "Wisch" haben wir dann natürlich gleich konkret hinterfragt - und bekamen als Antwort, dass sich der Betriebsrat nicht in wirtschaftliche Angelegenheiten einzumischen hat - und ausserdem warum stehen wir denn einer Einstellung eines weiteren Mitarbeiters entgegen ??? (in dieser Abteilung)

Der Meister dieser Abteilung hat auch genau erklärt, warum es keinen Sinn macht, hier eine 3-Schicht einzuführen (er wird es doch noch am besten wissen - immerhin arbeitet er dort bereits seit einigen Jahren...)

Nun will die GF das Thema so schnell wie möglich vom Tisch haben, aber ich weiss nicht was wir genau dagegen machen können ...

Immerhin sollen wir doch für die rechte der MA einstehen, aber was kann man denn hier noch tun ??

Mit freundlichen Grüßen He-Man

5.59303

Community-Antworten (3)

I
Immie

28.01.2008 um 11:50 Uhr

@MOTU §87 Abs1 Nr2 BetrVG...Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit... §99 BetrVG... §93 BetrVG ...interne Ausschreibung... §106 BetrVG ...ihr habt doch sicher einen Wirtschaftsausschuss... §102 BetrVG...wenn die Arbeitszeit bei eurem Meister im AV steht...

M
MasterOfTheUniverse

30.01.2008 um 10:09 Uhr

Alles klar, danke...

Nun hatten wir bereits einige Gespräche mit der GF...

Der BRV ist nun der Meinung wir "müssen" zustimmen... !! Stimmt das überhaupt??

Was passiert, wenn wir ablehnen ?? Es heisst doch MITbestimmung ...

Immerhin ist der BR und die MA (der Abteilung) mit dieser Maßnahme nicht einverstanden...

Kann der GF trotzdem eine Änderung erzwigen ??

Oder sitzt hier der BR am längeren Hebel und kann die Änderung komplett abblocken ??

Was ist für mich zu tun ??

Mit freundlichen Grüßen He-Man

M
Miparix

31.01.2008 um 15:15 Uhr

Hallo

Der Immi hat die Paragraphen ja bereits genannt. Ihr müsst dem nicht zustimmen, wenn Ihr euch nicht einig werdet, dann könnt Ihr die Einigungsstelle "anrufen". Dort wird nochmals verhandelt und zur Not entscheidet dann der Vorsitzende dieser Einigungsstelle. Ihr solltet Beschließen mal mit einem Rechtanwalt für Arbeitsrecht darüber zu sprechen oder mit Eurer Gewerkschaft.

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