Erstellt am 10.04.2010 um 11:54 Uhr von hundkatzemaus
Nehmt Ihr den Schlüssel weg!
Erstellt am 10.04.2010 um 13:13 Uhr von azrael
ihr habt das hausrecht. neues schloss einbauen lassen, AG die rechnung schicken, fertig.
Erstellt am 10.04.2010 um 13:37 Uhr von ThomasAnders
@all
...das man das Schloss wechseln kann ist schon klar, wie soll man dann allerdings die Sache mit der Reinigung regeln, selbst putzen?
Der AG schrieb uns zurück das es notwendig wäre, im Notfall Zutritt zu haben und wenn wir keinen Reinigungsdienst mehr wünschen, sollen wir dafür sorgen, dass die Räume sauber gehalten werden.
Da dachte ich eigentlich, könnte mir jemand sagen, wie es bei euch gehandabt wird.
Erstellt am 10.04.2010 um 16:46 Uhr von Shadowweaver
Hallo,
wir hatten fast das gleiche Problem wir haben das so geregelt :Neues Schloss mit drei Schlüsseln einen hat der Wachdienst bekommen falls was ist, mit der schriftlichen Absicherung das niemand diesen Schlüssel bekommt,einen hat unsere Betriebsratsvorsitzende und den anderen unser Schriftführer; um die Reinigung kümmern wir uns selber.Anders kann man doch sonst keine Verantwortung übernehmen und sollte mal jemand rein wollen "Fenster putzen " muß ein Termin abgesprochen werden .Ein abgeschlossenes Büro ist euer gutes Recht.
Erstellt am 11.04.2010 um 21:30 Uhr von Biggy
Jedes BRM hat ein Anrecht auf einen Schlüssel, nicht nur einzellne Mitglieder.
Ansonsten hat niemand ein Anrecht euer Büro zu betreten wenn niemand von euch anwesend ist.Als erstes neues Schloss einbauen lassen und die Rechnung an den AG, dann einen festen Termin ausmachen wann euer Büro geputzt wird und in dieser Zeit ist jemand von euch anwesend.Vorsicht wenn der Arbeitgeber das Schoss einbauen lässt habt ihr keine Sicherheit ob er sich nicht einen Schlüssel für sich behält.
Wir haben es selbst gekauft und auch eingebaut.
Schlüssel für den Notfall ist im Prinzip Quatsch, da niemand zum Beispiel bei einen Brand nach einem Schlüssel fragen würde sondern die Feuerwehr würde die Tür einfach mit Gewalt öffnen.
Erstellt am 11.04.2010 um 22:43 Uhr von BentoBox
"Schlüssel für den Notfall ist im Prinzip Quatsch, da niemand zum Beispiel bei einen Brand nach einem Schlüssel fragen würde sondern die Feuerwehr würde die Tür einfach mit Gewalt öffnen."
Es gibt auch noch andere Notfälle als einen Voillbrand des Gebäudes. Falls z.B. nach der Quelle für den Geruch verschmorten Kabels gesucht werden muss ist eine gewaltsame Öffnung der Tür durch die Feuerwehr (die möglicher Weise einige Stunden später erfolgen muss wenn die Quelle nicht rechtzeitig gefunden wurde) nicht unbedingt das beste Mittel.
Auch in Anbetracht der gerade bei Betriebsräten sehr geschätzten privaten Kaffee und Teebereiter kann es durchaus im Interesse der Besitzer dieser Ger#te sein dass auch bei einem durch solch ein Gerätz ausgelösten Notfall (der sich noch nicht zum Vollbrand entwickelt hat) eine berechtigte Person schnell Zugang bekommt.
Erstellt am 12.04.2010 um 08:17 Uhr von Biggy
Versiegelter Umschlag mit Schlüssel.Ist der Umschlag geöffnet muss nachgewiesen werden warum.