Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage zu Änderungskündigung und Direktionsrecht. Ein Kollege hat eine Änderungskündigung bekommen. Diese haben wir als BR wiedersprochen. Der Kollege hat sie unter Vorbehalt angenommen und lässt diese auch per Gericht prüfen.Kündigungsfrist läuft noch( 6 Monate ) Er sollte vom Büro raus und als Lagerarbeiter weiterarbeiten. Der Gerichtstermin ist am 15.04.2010
Jetzt hat die GL per Direktionsrechtden Kollegen ins Lager versetzt.
Was Sie durch die Änderungskündigung versucht haben, versucht die GL durch das Direktionsrecht. Die wir unseren BR neu haben und noch keine Schulung besucht haben, bräuchte ich dazu Eure hilfe.
Meine Frage: Darf das die GL?